AurichNiedersachsen

Gericht stoppt geplanten Wolfsabschuss im Landkreis Aurich

Wolf in Aurich wird vorerst nicht abgeschossen

Die Entscheidung des Oldenburger Verwaltungsgerichts, einen Wolf im Landkreis Aurich nicht zu töten, sorgt für Aufsehen. Ursprünglich zum Abschuss freigegeben, wurde diese Maßnahme nun vorläufig gestoppt.

Bedingungen für den Abschuss nicht erfüllt

Im Juni kam es am Hauptdeich von Dornum zu einem tragischen Vorfall, bei dem vier Deichschafe von einem Wolf getötet und vier weitere verletzt wurden. Der Landkreis Aurich entschied daraufhin, den Wolf schnellstmöglich töten zu lassen. Diese Ausnahmebewilligung wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Oldenburg als rechtswidrig eingestuft.

Die Gerichtsentscheidung beruht auf dem Fehlen der notwendigen Voraussetzungen für eine Ausnahmeerlaubnis. Die Kammer folgte einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, da weitere Schäden befürchtet werden.

Ausnahmegenehmigung für Wolfsabschuss gestoppt

Der Freundeskreis freilebender Wölfe legte Widerspruch gegen den geplanten Abschuss ein, was zur vorläufigen Stopp der Ausnahmegenehmigung führte. Es bleibt jedoch unklar, ob es sich um denselben Wolf handelt, der auch auf der Insel Norderney gesichtet wurde.

Das Gericht kritisierte, dass der Landkreis Aurich nicht nachweisen konnte, dass angemessene Schutzmaßnahmen vorhanden waren. Der Kreis hätte belegen müssen, dass wölfsabweisende Maßnahmen nicht möglich oder zumutbar waren.

Rechtsstreit um den Schutz von Wölfen

Der Landkreis Aurich plant, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen, doch das Verwaltungsgericht Oldenburg hält die Ausnahmebewilligung weiterhin für rechtswidrig. Der Abschuss des Wolfes hätte bis zum 21. Juli stattfinden sollen, aber das Gericht stoppte das Verfahren vorerst.

Die Diskussion über den Schutz von Wölfen und Nutztieren bleibt kontrovers. Es zeigt sich, dass strenge Anforderungen an den Abschuss von Wölfen gestellt werden und die rechtlichen Auseinandersetzungen in Zukunft anhalten werden.

Es bleibt abzuwarten, wie der Landkreis Aurich den Schutz der Deichschafe gewährleisten wird, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Die Entscheidung des Gerichts ist ein Schritt in Richtung des Schutzes der Tierwelt und die Bewahrung des ökologischen Gleichgewichts.

NAG

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