Unschuldig verurteilt? Der Fall des Jean-Jacques Wondo vor Gericht
Ein brisanter Prozess hält derzeit das militärische Tribunal von Kinshasa/Gombe in Atem: Am heutigen Freitag werden die Angeklagten des gescheiterten Putschversuchs vom 19. Mai in Kinshasa angehört. Unter den bereits befragten Angeklagten befindet sich Jean-Jacques Wondo, ein belgisch-kongolesischer Militärexperte, den die Staatsanwaltschaft als Strategen in der Nähe von Christian Malanga darstellt. Ihm werden unter anderem Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung und Angriff vorgeworfen, da er angeblich an Aktivitäten beteiligt war, die darauf abzielten, die Institutionen der Demokratischen Republik Kongo zu destabilisieren.
Für seinen Anwalt, Meister Carlos Ngwapitshi Ngwamashi, hat die Staatsanwaltschaft keine Beweise für die Verwicklung seines Mandanten in die Vorfälle vom 19. Mai vorzulegen.
„Die Staatsanwaltschaft war nicht in der Lage, auch nur einen Beweis für ihre Anschuldigung gegen Herrn Jean-Jacques Wondo vorzulegen. Wir sind fest davon überzeugt, dass Jean-Jacques Wondo unschuldig ist und aufgrund des Mangels an Beweisen freigesprochen werden muss. Die Staatsanwaltschaft war offensichtlich nicht in der Lage, auch nur einen einzigen Beweis vorzulegen“, sagte Meister Carlos Ngwapitshi Ngwamashi der Presse letzten Montag.
Laut Meister Ngwapitshi ist sein Mandant Opfer der Willkür der Sicherheitsdienste, die ihn festgenommen haben.
„Jean-Jacques Wondo wurde aufgrund der Launen der Dienste festgenommen, die ihn verhafteten. Die Untersuchung wurde vom ANR durchgeführt, die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung wieder aufgenommen. In Wirklichkeit waren die Fakten vor diesen beiden Instanzen nicht nachgewiesen, daher war alles, was der Staatsanwaltschaft fehlte, ihre Pflicht zur Objektivität. Sie hätte objektiv sein müssen und die Akte aufgrund nicht nachgewiesener Fakten ablegen müssen, aber aus bösem Willen befinden wir uns nun vor Gericht“, beklagte sich der Anwalt aus Gombe.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Jean-Jacques Wondo, den Angreifern seinen Dienstwagen, eine „ANR-Zuweisung“, zur Verfügung gestellt zu haben, um in der Stadt Kinshasa zu operieren.
„In strafrechtlichen Angelegenheiten liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft. Es liegt an der Staatsanwaltschaft, uns nachzuweisen, dass das Fahrzeug, das von den Angreifern als Transportmittel genutzt wurde, Herrn Jean-Jacques Wondo gehörte. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, und deshalb haben wir die Staatsanwaltschaft gebeten, uns zu zeigen, wo sich das Fahrzeug befindet, denn alle Mittel oder Gegenstände, die von den Angreifern verwendet wurden, wurden beschlagnahmt und liegen vor Gericht, außer diesem Jeep. Wir haben ihn gefragt, in welcher Farbe der Jeep war, er war nicht in der Lage, uns zu sagen, um welche Farbe es sich handelt. Das bedeutet also, dass es unzureichende Anschuldigungen sind und nicht nachgewiesen werden können, um Herrn Jean-Jacques Wondo zu verurteilen“, erläuterte sein Anwalt.
Seit Beginn der Ermittlungen hat das Gericht bereits mehrere Angreifer befragt, darunter Youssouf Ezangi, einen britisch-kongolesischen Rekruten, Marcel Malanga, den Sohn von Christian Malanga, Benjamin Zalman, Taylor Thomson und Jean-Jacques Wondo.
Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht genügend Beweise vorlegen kann, um die Beteiligung von Jean-Jacques Wondo an den Vorfällen vom 19. Mai zu belegen oder ob er tatsächlich, wie sein Anwalt behauptet, unschuldig ist.
– NAG