GörlitzPolizei

Sächsische Polizei nutzte automatisierte Gesichtserkennung in Ermittlungsverfahren – Datenschutzbehörde sieht keine Rechtsgrundlage

Die Auswirkungen des Einsatzes von automatisierter Gesichtserkennung durch die sächsische Polizei in 21 Ermittlungsverfahren haben das öffentliche Bewusstsein für den Schutz der Privatsphäre geschärft. Dabei hat die Polizei Görlitz mobilen und stationären Geräten genutzt, um den Verkehr zu überwachen und die Aufnahmen später auszuwerten, sowohl manuell als auch automatisiert.

Die Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die Rechtsgrundlagen, auf die sich die Polizei stützte, fragwürdig sind und keine angemessene Grundlage für derartige Maßnahmen darstellen. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass bei der biometrischen Überwachung viele unbeteiligte Dritte betroffen sind.

Die Behörde kritisiert auch die Tatsache, dass die Bilddaten nicht angemessen gefiltert wurden, was bedeutet, dass auch Personen, die nicht den Tätern entsprechen, in den biometrischen Vergleich einbezogen wurden. Dies wirft ernste Fragen bezüglich des Datenschutzes und der Datenspeicherung auf.

Die Piraten-Politikerin Anne Herpertz, die Beschwerde eingereicht hat, argumentiert, dass die Art der Überwachung, ob retrograd oder in Echtzeit, nicht das Problem löst. Sie fordert ein klares Verbot der biometrischen Überwachung durch Staatsanwaltschaften und betont die Notwendigkeit, solche Technologien in Deutschland zu regulieren, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des europäischen AI Acts.

Die Transparenz und der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger stehen im Zentrum dieser Debatte. Die Diskussion darüber, wie weit die Einsatzmöglichkeiten von Gesichtserkennungstechnologien gehen sollten, wirft wichtige Fragen über die Rechte und Freiheiten der Menschen auf. Es ist entscheidend, dass die Regulierung und Kontrolle dieser Technologien zur Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Sicherheit und Datenschutz erfolgen. – NAG

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