HessenMärkischer Kreis

Rechtsanwalt kritisiert Jobcenter-Entscheidungen zu Wohnkosten – LSG Hessen Urteil 23.02.2024

Die Bedeutung eines überzeugenden Konzepts für angemessene Wohnkosten

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 23. Februar 2024 – L 9 AS 138/19 – wirft ein Licht auf die Anforderungen an ein schlüssiges Konzept bezüglich der Kosten der Unterkunft. Dabei wird deutlich gemacht, dass ein Konzept, das vom Leistungsträger erstellt wird, um die angemessenen Unterkunftskosten zu ermitteln, nur dann überzeugend ist, wenn die verwendeten Daten tatsächlich repräsentativ für den lokalen Wohnungsmarkt sind.

Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker betont die Wichtigkeit eines solchen schlüssigen Konzepts und weist darauf hin, dass bereits Klagen gegen die bestehenden Konzepte eingereicht wurden. Es wird Leistungsbeziehern des Jobcenters Märkischer Kreis empfohlen, einen Überprüfungsantrag für das Jahr 2023 zu stellen, um gegen möglicherweise fehlerhafte Bescheide vorzugehen.

Es ist entscheidend, dass Grundsicherungsträger ein umfassendes und repräsentatives Konzept vorlegen, um sicherzustellen, dass Leistungsberechtigte angemessene Wohnkosten erstattet bekommen. Diese Gerichtsentscheidung unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Genauigkeit bei der Festlegung von Kosten der Unterkunft und verdeutlicht die Rechte der Betroffenen, gegen ungerechtfertigte Bescheide vorzugehen.

NAG

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