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Mecklenburg-Vorpommern zögerlich bei Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinigungen

Cannabis-Anbauvereinigungen in Mecklenburg-Vorpommern noch wenig gefragt

Wenige Monate nach der Legalisierung von Cannabis für Erwachsene hat in Deutschland eine zweite Phase der Cannabis-Teillegalisierung begonnen. In Mecklenburg-Vorpommern herrscht bisher jedoch nur geringes Interesse.

Das Interesse an Cannabis-Anbauvereinigungen im Nordosten Deutschlands ist bisher zurückhaltend. Bis zum Freitag wurde bisher nur ein informeller Antrag eines Anbauvereins gestellt, wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Schwerin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Lallf) in Mecklenburg-Vorpommern ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig.

Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und der Erlaubnis zum privaten Anbau unter bestimmten Vorgaben trat am 1. Juli die zweite Stufe der Cannabis-Teillegalisierung in Kraft. Nach diesem Zeitpunkt können nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern gegründet werden.

Volljährige können dann gemeinsam Cannabis anbauen und für den Eigenkonsum untereinander austauschen. Die Clubs müssen eine offizielle Genehmigung beantragen, und regelmäßige Kontrollen sind gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 1. April ist es Erwachsenen auch erlaubt, im Rahmen der Cannabis-Teillegalisierung bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich zu führen und maximal 50 Gramm zu Hause zu lagern.

Das bisher geringe Interesse an Cannabis-Anbauvereinigungen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass die Umsetzung der Cannabis-Teillegalisierung in der Region noch auf Skepsis oder Desinteresse stößt. Es bleibt abzuwarten, ob sich in Zukunft mehr Antragsteller finden werden.

NAG

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