Kirche in Bayern: Entschädigungszahlungen ohne Obergrenze
Die katholischen Bistümer in Deutschland stehen derzeit vor der Herausforderung, Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer zu leisten, ohne eine Obergrenze festzulegen. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage der „Augsburger Allgemeinen“ hervor, die bei allen 27 Bistümern und Erzbistümern durchgeführt wurde.
Einzelne Diözesen erstellen individuelle Gutachten, um angemessene Zahlungen an Betroffene festzulegen. Der Anstoß für diese Diskussion kam vom Augsburger Bischof Bertram Meier, der zu Jahresbeginn eine Debatte über die Höhe der Entschädigungen an Missbrauchsopfer ins Rollen brachte. Dies folgte auf die zunächst blockierte Zahlung von 150.000 Euro an ein Opfer sexueller Gewalt durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), deren Abschluss das Bistum in Frage stellte.
Nach heftiger Kritik zahlte das Bistum die Summe schließlich aus, betonte jedoch die Notwendigkeit einer weiteren Diskussion über die Höhe der Entschädigungen auf nationaler Ebene. Das Augsburger Bistum erklärte, dass bisher keine festen Obergrenzen für Entschädigungen festgelegt wurden und dass sie sich in jedem Einzelfall nach den Vorgaben der UKA richten.
Andere Bistümer wie Limburg, Trier und Regensburg geben an, dass sie in bestimmten Fällen externe Gutachten anfordern, um die Angemessenheit der Entschädigungszahlungen zu überprüfen. Diese Maßnahmen sollen Zweifel an der Plausibilität der Fälle ausräumen.
Die Diskussion um die Entschädigungshöhe für Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche bleibt also weiterhin aktuell und sorgt für eine intensive Auseinandersetzung innerhalb der Institutionen.
– NAG