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Radarfehler in NRW – Falsche Bußgelder: Müssen Strafzettel zurückgenommen werden?

Laserpistolen gestoppt: Was bedeutet das für Autofahrer in NRW?

Düsseldorf (NRW) – Die Polizei in Nordrhein-Westfalen sorgt für Aufsehen, nachdem der Einsatz von 115 Lasermessgeräten vorerst gestoppt wurde. Grund dafür ist ein Messfehler, der vom Hersteller gemeldet wurde. Aber was bedeutet das für die Autofahrer, die bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben?

Fraglich: Rücknahme von Strafzetteln und Bußgeldern?

Laut dem Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) kam es bei Tests des Geräts „TrueSpeed LTI 20-20“ zu Abweichungen von bis zu drei Kilometern pro Stunde. Die genaue Auswirkung auf bereits ausgestellte Bußgelder wird derzeit geprüft. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte den Stopp der Laserpistolen auf Anfrage. Die Unsicherheit darüber, ob Strafen zurückgenommen werden müssen, bleibt bestehen.

Nur Handgeräte betroffen

Die Auswirkungen beziehen sich nur auf die Lasermessgeräte, die von Polizisten in der Hand gehalten werden. Klassische Blitzer am Straßenrand bleiben von dem Fehler unberührt. In Nordrhein-Westfalen sind rund 600 Lasermessgeräte im Einsatz, was bedeutet, dass etwa jede fünfte „Laserpistole“ vorerst außer Betrieb ist.

Reaktion der Autofahrer

Das betroffene Messgerät wird nicht nur in NRW, sondern auch in anderen Bundesländern verwendet. Betroffene, die bereits mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, haben die Möglichkeit, über Akteneinsicht zu prüfen, ob eines der fehlerhaften Geräte bei ihrer Messung verwendet wurde. Einige Verkehrsrechtler raten dazu, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, falls dies der Fall ist.

Die Überprüfung der Lasermessgeräte ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Verkehrsüberwachung korrekt und gerecht abläuft. Autofahrer in NRW und anderen Bundesländern können nun auf eine genaue Prüfung ihrer Bußgelder hoffen, um mögliche Fehler auszuschließen. Die Transparenz und Zuverlässigkeit des Systems stehen hierbei im Vordergrund.

NAG

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