Hilfe für Hochwasseropfer in Niedersachsen und Bremen: Das Land bewilligt 470.000 Euro Soforthilfe für Privatleute
Nach den verheerenden Folgen des Hochwassers zum Jahreswechsel hat das Land Niedersachsen bisher etwa 470.000 Euro an Soforthilfen für Privatpersonen genehmigt. Bislang wurden 368 Anträge bewilligt, während 367 weitere Anträge noch in Bearbeitung sind. Bedauerlicherweise wurden 526 Anträge abgelehnt. Die finanzielle Unterstützung konzentriert sich auf akute Notlagen von Menschen, deren Hausrat durch das Hochwasser beschädigt wurde.
Zusätzlich zur Soforthilfe hatten Mieter und Hausbesitzer die Möglichkeit, Unterstützung für die Instandhaltung von Wohngebäuden und die Erneuerung des Hausrats zu beantragen. Das Wirtschaftsministerium verzeichnet bisher 21 Anträge mit einem Gesamtschaden von rund 300.000 Euro. Des Weiteren wurden neun Anträge von Unternehmen mit einem Schadensbetrag von etwa zwei Millionen Euro für Hochwasserhilfen eingereicht.
In Bremen, einem weiteren Bundesland von Hochwasserschäden betroffen, gingen bis zum Stichtag am 1. Mai insgesamt 57 Anträge auf Soforthilfe von Privatpersonen ein. Davon wurden 39 bewilligt, während 18 abgelehnt wurden. Die Bremer Staatskanzlei konnte bisher rund 118.000 Euro an finanzieller Unterstützung auszahlen. Häufigste Ursache für Ablehnungen war, dass steigendes Grundwasser die Schäden verursachte.
Diese Maßnahmen zur Unterstützung der Hochwasseropfer in Niedersachsen und Bremen sind von entscheidender Bedeutung, um den Betroffenen in dieser schwierigen Zeit schnelle und effektive Hilfe zukommen zu lassen. Die bewilligten Gelder helfen dabei, den Wiederaufbau und die Reparaturen der vom Hochwasser betroffenen Wohngebäude und Hausrats zu ermöglichen. Die Regierungen der betroffenen Bundesländer setzen alles daran, den Menschen in Not so gut wie möglich zu helfen und sie auf dem Weg zur Normalität zu unterstützen. – NAG