Rechtliche Klärung der Ochsenhauser Ratswahl
In Ochsenhausen sorgt der Einspruch eines gewählten Rates aus der Pro-Ox Fraktion für Verzögerungen bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats. Die Kreisbehörde muss den Einspruch prüfen, da der Einspruchsführer Bedenken zur ordnungsgemäßen Wahlhandlung geäußert hat und eine Verletzung seiner Rechte sieht.
Streit um Wahlpraktiken und Neutralität
Armin Vieweger von Pro-Ox nennt Details des Einspruchs. Er bemängelt, dass Wähler nicht alle Wahllisten erhalten haben und der Leiter der Wahlkommission gegen Neutralitätspflichten verstoßen haben soll. Besonders auffällig sei die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der Pro-Ox-Fraktion und den anderen Wahlbezirken, vor allem bei der Briefwahl.
Einfluss ehemaliger Amtsträger
Die Wahlbeteiligung des früheren Bürgermeisters Andreas Denzel als Wahlhelfer wird ebenfalls kritisiert, da er öffentlich zur Wahl ehrlicher und konstruktiver Gemeinderatsmitglieder aufgerufen hatte. Dies wird von Armin Vieweger als persönliche Drohung interpretiert und wirft Zweifel an der Neutralität auf.
Vertrauen in Wahlhelfer und Verlust an Zeit
Bürgermeister Philipp Bürkle betont sein Vertrauen in die Wahlhelfer und dankt ihnen für ihre Arbeit, bedauert jedoch den Zeitverlust durch die Verzögerung der konstituierenden Sitzung. Die Arbeit des Rats und der Verwaltung wird dadurch erschwert und es gehen sieben Wochen verloren.
Rückzug des Einspruchs
Nach einer Kehrtwende zieht der Einspruchsführer seinen Einspruch zurück, da er wenig Aussicht auf Erfolg sieht und sich keinen Anwalt leisten kann. Eine Neuwahl möchte er den Bürgern nicht zumuten und verzichtet daher auf weitere Verzögerungen. Trotz des Rückzugs kann der Rat nicht im Juli zusammentreten, da die fristgerechte Einladung zu öffentlichen Sitzungen gesetzlich vorgeschrieben ist.
– NAG