Unzufriedenheit auf Reisen: Wenn Urlaubsträume platzen
In der Welt des Reisens können unerwünschte Überraschungen dazu führen, dass Urlaubsträume zu Albträumen werden. Ob unerwartete Blasmusik auf einer Karibik-Kreuzfahrt, Nacktbaden in einem kubanischen Hotel oder unpassendes Verhalten in einem Luxushotel in Tunesien – die Liste der potenziellen Reisemängel ist lang. Wie Gerichtsurteile zeigen, sind Reisende nicht machtlos, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt werden.
Unerwünschte Urlaubsmusik: Ein Fall vor Gericht
Die Vorfreude auf eine Karibik-Kreuzfahrt wurde für eine deutsche Reisegruppe trüb, als sie feststellte, dass die Mehrheit der Passagiere einem schweizerischen Folkloreverein angehörte und Blasmusik an Bord gespielt wurde. Das Landgericht Frankfurt am Main stimmte der Kritik zu und betonte, dass das Programm einer Karibik-Kreuzfahrt südamerikanische Rhythmen statt Kuhglocken und Blasmusik bieten sollte.
Urlaub ohne Kleiderordnung
Ein Ehepaar, das sich auf eine Kuba-Reise begab, fand sich plötzlich in einer FKK-Hotelanlage wieder, ohne vorher darüber informiert worden zu sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass dies einen erheblichen Reisemangel darstelle und die Tauglichkeit der Reise beeinträchtige.
Niveauloses Verhalten in einem Luxushotel
In einem 5-Sterne-Luxushotel in Tunesien störte sich ein Ehepaar an Gästen aus einem überbuchten Nachbarhotel, die in Badekleidung zum Essen kamen und durch unangemessenes Verhalten auffielen. Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass solche Vorfälle in einem Strandhotel als bloße Unannehmlichkeiten betrachtet werden sollten.
Geruchsbelästigung in der Luft
Ein Fluggast, der wegen starker Körpergerüche den Flug nicht antreten durfte, fand vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Gehör. Obwohl die Geruchsbelästigung für andere Passagiere zumutbar sein sollte, hätte der Mann durch einen Kleiderwechsel vor dem Check-in Abhilfe schaffen können.
– NAG