Neu im Trend: Garten als grüne Oase – doch Vorsicht vor Strafen!
In der heutigen Zeit wird der Garten immer mehr zum erweiterten Wohnbereich, wo man sich entspannen und die Natur genießen kann. Doch Vorsicht ist geboten, denn bestimmte Dinge dürfen hier nicht einfach gelagert werden. Ein defektes Fahrrad, alte Farbreste oder Reinigungsmittel können schnell zu problematischen Gegenständen werden.
Der Grund dafür liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz, das vorschreibt, dass Abfälle nicht einfach im Garten gehortet werden dürfen. Dies betrifft insbesondere gefährliche Substanzen wie Asbest, giftige Gase oder Öl. Auch Autoreifen, unsortierter Bauschutt und Reinigungsmittel haben im grünen Paradies nichts zu suchen.
Die Aufbewahrung von ungefährlichen Materialien wie Holz, Papier, Möbeln oder Metall ist hingegen erlaubt. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, um keine Schädlinge anzulocken. Besonders bei einem Kompost sollten verrottende Lebensmittel vermieden werden, um unliebsame Besucher wie Ratten fernzuhalten.
Verstöße gegen die Vorschriften können teuer werden. Ordnungsämter haben nur begrenzte Befugnisse bezüglich des optischen Erscheinungsbilds des Gartens, aber bei Umweltrisiken greifen sie durch. Die Beseitigung von illegal gelagerten Abfällen kann angeordnet werden, und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind möglich.
Um Problemen vorzubeugen, ist es ratsam, sich über die genauen Bestimmungen Ihres Landkreises zu informieren. Denn ein schöner Garten sollte nicht nur den Bewohnern, sondern auch der Umwelt und Nachbarschaft zugutekommen – und nicht als heimliches Abfalllager enden. – NAG