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Wahnsinn Wolf: Viehalter fühlen sich alleingelassen in der bayerischen Rhön

Rufe nach erleichtertem Abschuss: Tierhalter in der Rhön fordern Maßnahmen

Die Tierhalter in der bayerischen Rhön fühlen sich im Umgang mit dem „Wahnsinn Wolf“ alleingelassen und fordern eine erleichterte Abschussregelung, um ihre Nutztiere zu schützen. Der Bayerische Bauernverband (BBV) möchte mit dieser Forderung verdeutlichen, dass die betroffenen Nutztierhalter von Politik und Gesellschaft im Stich gelassen fühlen. Für sie ist es unerträglich, die Ergebnisse von Wolfsrissen emotional zu bewältigen, wenn sie ihre Tiere tot auf der Weide vorfinden.

Der verstärkte Schutz und die Überwachung der Herden stoßen an ihre Grenzen des Leistbaren, wie Diestel vom BBV betonte. In den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld wurden in den letzten Monaten vermehrt Schafe und Ziegen durch Wolfangriffe getötet. Selbst bei einem gerissenen Pferd steht der Wolf als Hauptverdächtiger im Raum.

Der strenge Schutzstatus des Wolfes

Das Landesamt für Umwelt (LfU) betont den besonderen und strengen Schutzstatus des Wolfs, der durch nationale und europäische Gesetze festgelegt ist. Die Bundesländer haben keine Möglichkeit, von diesem Status abzuweichen. Ein Abschuss eines Wolfes ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen erlaubt und bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die Umstände des Einzelfalls genau geprüft. Gründe für einen möglichen Abschuss können beispielsweise drohende wirtschaftliche Schäden oder eine Gefährdung von Menschen sein. Viele Tierhalter fühlen sich jedoch durch die komplexen Genehmigungsprozesse und die restriktiven Vorgaben im Stich gelassen.

In Anbetracht der zunehmenden Wolfangriffe fordern die Tierhalter in der Rhön eine erleichterte Abschussregelung, um ihre Nutztiere besser schützen zu können. Maßnahmen wie der Einsatz von Herdenschutzhunden und Elektrozäunen sind nur begrenzt wirksam und stoßen an ihre Grenzen in Anbetracht eines wachsenden Wolfsbestandes.

NAG

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