Änderungen zum Schuljahresbeginn: Bafög, Ausbildung und Heizungsförderung
Wenn im August das neue Schuljahr beginnt, treten einige wichtige Änderungen in Kraft, die Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Vermieter betreffen. Hier sind die bedeutendsten Neuerungen im Überblick:
Mehr finanzielle Unterstützung durch Bafög
Ab dem 1. August erhalten bedürftige Schülerinnen und Schüler mehr Bafög. Die Grundbedarfsätze steigen um 5 Prozent, und die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten erhöhen sich um 5,25 Prozent. Besonders Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, profitieren von einer gesteigerten Wohnkostenpauschale in Höhe von 380 Euro.
Ausbildungsgarantie für Ausbildungsplatzsuchende
Ein weiterer wichtiger Schritt ab dem 1. August ist die Einführung der Ausbildungsgarantie für junge Menschen, die trotz intensiver Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden. In solchen Fällen sollen Arbeitsagenturen und Jobcenter als ultima ratio eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten, insbesondere für Jugendliche in Regionen mit einem Mangel an Ausbildungsplätzen.
Weitere Antragsrunde für Heizungsförderung
Ende August startet eine weitere Antragsrunde für die Heizungsförderung. Vermieter von Einfamilienhäusern haben dann die Möglichkeit, Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW zu beantragen. Auch Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in entsprechenden Gemeinschaften können Fördermittel für die Erneuerung ihrer Heizungsanlage erhalten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau ab.
Die genannten Änderungen im August stellen wichtige Maßnahmen dar, um Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden eine bessere finanzielle Unterstützung zu bieten und Vermietern Anreize für energiesparende Investitionen zu schaffen.
– NAG