Familie – Buschmann sieht Chancen für Legalisierung der Eizellenspende
Berlin (dpa) – Bundesjustizminister Marco Buschmann hat die Möglichkeiten für eine Legalisierung der Eizellenspende in Deutschland hervorgehoben. Nach Ansicht des FDP-Politikers könnte ein entsprechender Gesetzesvorschlag noch vor der nächsten Bundestagswahl eingereicht werden. Diese Reform würde zahlreiche Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen.
Obwohl der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 keine spezifischen Festlegungen zur Eizellenspende und Abtreibung enthält, sieht Buschmann Potenzial in der Umsetzung dieser Themen. Die Vereinbarung betont die Schaffung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch und Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende sowie altruistischer Leihmutterschaft prüfen soll.
Kommission will Bedingungen für Eizellenspende
Die im April ausgesprochenen Empfehlungen der Kommission betonen, dass es „keine überragenden medizinischen oder psychologischen Risiken“ bei der Eizellenspende gibt. Der Blick auf andere europäische Länder, in denen die Eizellenspende legal ist, unterstützt diese Einschätzung. Buschmann erklärt, dass dieses Wissen gute Gründe liefert, das kategorische Verbot der Eizellenspende in Deutschland aufzuheben.
Die Expertenkommission schlägt zudem vor, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft nicht unter Strafe zu stellen und die bisherige Beratungspflicht vor einem Abbruch zu überdenken. Für die Eizellenspende empfiehlt die Kommission klare Rahmenbedingungen: Der Handel mit Eizellen sollte verboten und das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung garantiert werden.
„Keine überragenden medizinischen oder psychologischen Risiken“
Das Thema Schwangerschaftsabbruch bleibt hingegen komplexer. Buschmann erwartet in diesem Bereich keine schnelle Einigung, da hier besonders schwierige verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen werden. Er betont die unterschiedlichen Perspektiven innerhalb der Regierungsfraktionen und der Gesellschaft zu diesem Thema, was die Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung erschwert.
Bei der Eizellenspende sieht Buschmann jedoch deutlich mehr Übereinstimmungen. Er stellt klar, dass eine Erlaubnis der Eizellenspende mit dem Grundgesetz vereinbar sei und betont die Wichtigkeit, Gesetzesentwürfe aus der Mitte des Bundestags und nicht direkt von der Bundesregierung vorzulegen. Innerhalb der Regierungsfraktionen bestehe der Wunsch, dies auch im konkreten Fall der Eizellenspende so zu handhaben, was Buschmann respektiert.
Abschließend lässt sich feststellen, dass die vorgeschlagene Legalisierung der Eizellenspende in Deutschland eine bedeutende Unterstützung für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch darstellen würde. Hingegen bleibt die Reform des Abtreibungsparagrafen weiterhin ein Thema intensiver Debatte und erfordert weitere Überlegungen und Diskussionen innerhalb der Gesellschaft und Politik.
– NAG