Marburger Landgericht verurteilt Soldaten wegen sexueller Belästigung in Kaserne
Ein Soldat aus dem Schwalm-Eder-Kreis stand vor dem Marburger Landgericht wegen sexueller Belästigung. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 12.420 Euro.
Der Vorfall ereignete sich in einer Kaserne im Schwalm-Eder-Kreis, wo der 36-jährige Soldat unter Alkoholeinfluss mehrere strafbare Handlungen gegenüber Kameradinnen begangen hatte. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Schwalmstadt legte er Berufung ein, die vor dem Landgericht Marburg verhandelt wurde.
Der Angeklagte hatte einer Soldatin vulgär mitgeteilt, dass er mit ihr schlafen wolle und sie später in ihrer Stube festgehalten, bis sie sich befreien konnte. Bei einer Feier in der Kaserne hatte er zudem mehrere Straftaten begangen, darunter das Berühren einer Soldatin am Po und das unerwünschte Küssen einer anderen auf die Stirn.
Das Amtsgericht Schwalmstadt hatte den Mann in erster Instanz wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit entwürdigender Behandlung von Untergebenen verurteilt. Nach der Berufungsverhandlung akzeptierte der Angeklagte das Strafmaß von 180 Tagessätzen zu je 69 Euro.
Die Folgen der Taten für die 23-jährige Nebenklägerin waren gravierend. Ihre damalige Beziehung zerbrach, und sie entwickelte Unsicherheiten im Umgang mit männlichen Personen. Der Angeklagte selbst litt unter posttraumatischer Belastungsstörung aufgrund eines Auslandseinsatzes in Afghanistan.
Das mildere Urteil des Marburger Landgerichts beruhte unter anderem auf einer Schmerzensgeldzahlung des Angeklagten, die als Schuldeingeständnis gewertet wurde, sowie auf dem verbesserten Umgang des Mannes mit Alkohol.
Das Urteil des Marburger Landgerichts zeigt die Ernsthaftigkeit sexueller Belästigungsvorwürfe in der Bundeswehr und verdeutlicht die Konsequenzen für Täter in solchen Fällen.
– NAG