Zollkontrolle am Bremer Flughafen enthüllt Goldschmuggel
Am 14. Juli 2024 haben Zöllner am Flughafen in Bremen eine unerlaubte Einfuhr von Luxusgütern entdeckt. Ein 24-jähriger Mann aus Thailand versuchte eine Goldarmbanduhr im Wert von fast 8.000 Euro am Zoll vorbei zu schmuggeln. Der Reisende hatte die vorgeschriebenen Zollvorschriften nicht beachtet und im grünen Kanal für anmeldefreie Waren passiert.
Der stellvertretende Leiter des Hauptzollamts Bremen, Astrid Böttcher, betonte die Bedeutung der korrekten Zollanmeldung. Waren mit einem Wert über der Reisefreimenge von 430 Euro müssen beim Zoll angemeldet werden, um die fälligen Steuern zu entrichten. Reisende, die diese Regel umgehen, riskieren nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch Strafverfahren und Geldbußen.
Im Fall der Goldarmbanduhr leiteten die Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren ein, da die entstandene Steuerschuld fast 1.500 Euro betrug. Der Reisende zahlte die Steuer vor Ort und durfte seine Reise mit der Uhr fortsetzen, die er versuchte zu schmuggeln.
– NAG