Ulm (ots)
Die Sicherheit im Straßenverkehr steht derzeit im Fokus, insbesondere im Hinblick auf den Alkoholkonsum beim Fahren, selbst wenn es sich um Fahrräder handelt. Ein jüngster Vorfall in Biberach hebt die Bedeutung dieser Problematik hervor.
In der Nacht von Donnerstag nach Mitternacht bemerkte die Polizei in der Bahnhofsstraße ein Tandemfahrrad, das auffällig schwankend unterwegs war. Die beiden Fahrer, ein 25-Jähriger und ein 26-Jähriger, erregten dadurch sofort die Aufmerksamkeit der Beamten. Eine Kontrolle folgte und ergab, dass beide Männer stark alkoholisiert waren, mit einem Blutalkoholgehalt von jeweils etwa zwei Promille.
Die Konsequenzen dieser Kontrolle sind gravierend: Nachdem sie in eine Klinik gebracht wurden, um dort eine Blutabnahme durchführen zu lassen, müssen sich die beiden Männer nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr auseinandersetzen. Zudem wird die Führerscheinstelle über die Vorfälle informiert, was zusätzliche rechtliche Schritte nach sich ziehen könnte.
Es ist wichtig zu betonen, dass laut deutschem Recht das Fahren mit dem Fahrrad bis zu einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille erlaubt ist. Dennoch bedeutet das nicht, dass Radfahrer sich sorgenfrei unter Alkoholeinfluss bewegen können. Bereits bei geringeren Mengen kann es strafbar werden, wenn die Fahrweise nicht als sicher eingeschätzt wird. Der alkoholisierte Gleichgewichtssinn ist stark beeinträchtigt, was das Risiko von Stürzen und schweren Verletzungen erheblich erhöht.
Diese Ereignisse verdeutlichen die Notwendigkeit von Aufklärungskampagnen über die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss, nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer. Die steigende Anzahl von Vorfällen, die aus alkoholisierten Fahrten resultieren, sorgt für Besorgnis. Es ist entscheidend, dass die Bevölkerung sich der potenziellen Gefahren bewusst wird und verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr praktiziert. Die Polizei appelliert daher: Fahren Sie stets nüchtern und schätzen Sie die Risiken, die mit dem Konsum von Alkohol verbunden sind.
Kontakt für weitere Informationen: Johanna Christau, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111
– NAG