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Treptow-Köpenick: Unterstützung für Familien nach unbewohnbarem Gebäude

Soziale Wohnhilfe reagiert auf kritische Lage in der Fennstraße 31

Am 16. Juli 2024 wurde die Fennstraße 31 zum Zentrum einer dringenden Intervention durch die Mitarbeitenden der Sozialen Wohnhilfe und der Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamtes Treptow-Köpenick. Diese Maßnahme war nicht nur nötig, sondern auch ein klarer Ausdruck der Verantwortung, die das Bezirksamt für die Sicherheit und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner trägt.

Erhebliche Gefahren und Notwendigkeit zur Evakuierung

Die Dringlichkeit der Situation wurde durch die Unterbrechung der Stromversorgung durch die Stromnetz Berlin GmbH zusätzlich verstärkt. Die Funde von elektrischen Anlagen in stehendem Wasser verdeutlichten das hohe Risiko für die Bevölkerung und machten eine sofortige Reaktion erforderlich.

Massive Unterstützung für die Bewohner

Bereits vor diesem Einsatztag hatte das Bezirksamt umfangreiche Informationsrunden organisiert, um die Betroffenen über die unbewohnbare Lage ihres Hauses zu informieren. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Sozialarbeiter Kontakt zu 108 Personen aufgenommen und verschiedene Lösungen für die Unterbringung ausgearbeitet, darunter auch die Anmietung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen.

Erfolgreiche Unterbringung von Familien

Im Rahmen der mobilisierten Hilfsangebote konnten am 16. Juli 2024 insgesamt 13 Familien mit 33 Personen erfolgreich in sichere Unterkünfte vermittelt werden. Dabei wurde darauf geachtet, dass bestehende soziale Netzwerke der Bewohner so weit wie möglich erhalten blieben. Die Verquickung von sozialen und sicherheitstechnischen Aspekten zeigt, wie wichtig es ist, auch unter Druck die Gemeinschaft im Blick zu behalten.

Transparente Kommunikation und rechtliche Absicherung

Um Transparenz zu gewährleisten, wurden in der Fennstraße 31 mehrsprachige Informationstafeln angebracht. Auch wenn in den Medien teils über den rechtlichen Rahmen berichtet wurde, betont das Bezirksamt, dass keine vertraglichen Nachteile für die Bewohner aus den Unterstützungsmaßnahmen hergeleitet werden können. Dies entspricht nicht nur den rechtlichen Vorgaben, sondern auch dem ethischen Anspruch des Bezirkes.

Ein fortlaufender Prozess der Unterstützung

Die Mitarbeitenden stehen den Einwohnern auch weiterhin zur Seite, um mögliche Leistungsansprüche zu klären und weiterführende Hilfen gemäß § 67 SGB XII zu vermitteln. Zahlreiche Betroffene beabsichtigen, in Kontakt mit dem Bezirksamt zu bleiben, um die erhaltenen Angebote voll auszuschöpfen.

Ausblick und Dank an Helfer

Der Einsatz am 16. Juli stellt einen klaren Beweis für die schnelle Reaktionsfähigkeit und Professionalität der Beteiligten dar. Die Aufgabe der sozialen Unterstützung wird hiermit fortgeführt, und das Bezirksamt setzt sich nachhaltig dafür ein, der Wohngemeinschaft in der Fennstraße 31 die erforderliche Stabilität und Sicherheit zu gewähren.

NAG

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