Karlsruhe

Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung: Bis zu 7400 Euro möglich!

Die Steuererklärung 2024 bringt bedeutende finanzielle Erleichterungen für die rund 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland, da sie je nach Grad der Behinderung (GdB) steuerliche Pauschbeträge von bis zu 7.400 Euro geltend machen können, um ihre erhöhten Aufwendungen abzudecken.

Menschen mit Behinderung stehen vor besonderen Herausforderungen, die sich nicht nur auf den Alltag auswirken, sondern auch auf die finanziellen Aspekte ihres Lebens. Die kommende Steuererklärung für das Jahr 2024 bringt einige wesentliche Erleichterungen mit sich, die es wert sind, näher betrachtet zu werden. Diese finanziellen Entlastungen könnten für viele eine entscheidende Unterstützung bieten.

Warum sind steuerliche Erleichterungen wichtig?

Rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland, was etwa 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht (Stand Juni 2022). Diese beeindruckende Zahl verdeutlicht die Notwendigkeit, finanzielle Erleichterungen für Menschen mit Behinderung bereitzustellen. Die steuerlichen Begünstigungen können dazu beitragen, die zusätzlichen Kosten, die durch eine Behinderung verursacht werden, abzumildern und somit die Lebensqualität zu verbessern.

Steuervorteile je nach Grad der Behinderung

Die Höhe der steuerlichen Erleichterungen hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Menschen mit einem GdB von 50 können steuerlich 1140 Euro geltend machen, während Personen mit einem GdB von 60 bereits 1440 Euro und solche mit einem GdB von 100 bis zu 2840 Euro absetzen dürfen. Diese Pauschalbeträge können eine bedeutende Erleichterung für die Betroffenen darstellen und helfen, die allgemeine finanzielle Belastung zu reduzieren.

Zusätzliche Pauschalen für spezielle Bedürfnisse

Besonders betroffen sind Menschen, die zusätzlich als blind, taub-blind oder hilflos eingestuft sind. Diese Personen haben Anspruch auf einen erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von bis zu 7400 Euro pro Jahr, um angemessene Unterstützung und Pflege zu finanzieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den besonderen Aufwendungen Rechnung zu tragen, die im Alltag auftreten.

Fahrkostenpauschale für Gehbehinderte

Ein weiterer Aspekt, der vielen Menschen mit Behinderung zugutekommt, ist die Möglichkeit, eine Fahrkostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Personen mit einem GdB von 70 oder höher und dem Merkzeichen G erhalten eine jährliche Pauschale von 900 Euro, während blinde und außergewöhnlich gehbehinderte Menschen bis zu 4500 Euro beanspruchen können. Diese Regelung erleichtert nicht nur die Mobilität, sondern verringert auch die finanziellen Hürden, die oft mit Arztbesuchen oder Therapien verbunden sind.

Zusätzliche Unterstützung durch die Pflegekasse

Die finanziellen Erleichterungen bei der Steuererklärung sind jedoch nur ein Teil der Unterstützung, die Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen zur Verfügung steht. Die Pflegekasse bietet ebenfalls verschiedene Leistungen an, die je nach Schweregrad der Behinderung variieren. Betroffene müssen diese Leistungen jedoch aktiv beantragen.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Reformen und steuerlichen Erleichterungen für das Jahr 2024 stellen einen wichtigen Fortschritt für Menschen mit Behinderung dar. Sie ermöglichen es Betroffenen, die finanziellen Belastungen, die mit ihrer Beeinträchtigung verbunden sind, besser zu bewältigen. Es ist wichtig, diese Informationen breit zu streuen, damit die Betroffenen die Möglichkeiten optimal nutzen können. Die Entlastungen sind nicht nur entscheidend für die individuelle Lebensqualität, sondern können auch zur gesellschaftlichen Inklusion und Chancengleichheit beitragen.

NAG

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