In der vergangenen Woche sorgte eine Kontroverse um den Grabschmuck auf dem Friedhof in Strempt für Aufregung in der Gemeinde Mechernich. Zahlreiche Grablichter, Blumen und Figuren, die auf den Reihengrabstätten platziert waren, wurden entfernt und auf einem Haufen abgestellt. Dies führte zu einer erheblichen Bestürzung unter den Angehörigen, da einige Gegenstände dabei beschädigt wurden.
Streit um das Friedhofsrecht
Silvia Jambor, die Fachbereichsleiterin des Ordnungsamtes der Stadt Mechernich, klärte über die Vorgänge auf. Die Stadtverwaltung betont, dass der Bauhof, welcher für die Pflege der Friedhofsanlagen zuständig ist, nicht für das Abräumen des Grabschmucks verantwortlich war. Laut der Friedhofssatzung der Stadt ist das Ablegen von Grabschmuck auf Reihengrabstätten offiziell nicht gestattet.
Die Duldung in der kalten Jahreszeit
Im Winter zeigt die Stadtverwaltung jedoch eine gewisse Nachsicht. Von Allerheiligen bis Ostern wird der Grabschmuck auf den Reihengrabstätten toleriert, weil man die Bedeutung solcher Erinnerungen für die Angehörigen versteht. Jambor weist jedoch darauf hin, dass im Frühjahr und Sommer die Regeln wieder strikt befolgt werden müssen, um den Friedhof in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Die Herausforderung der Abfallentsorgung
Das Thema Grabschmuck ist nicht nur eine Frage der Trauerbewältigung, sondern auch eine Herausforderung für die praktische Pflege des Friedhofs. Jambor erklärt, dass es für die Mitarbeitenden des Bauhofs zu aufwendig wäre, den Grabschmuck vor Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder zurückzulegen, was die ordnungsgemäße Pflege der Anlagen behindern würde. Solche Vorkommnisse könnten dazu führen, dass der Friedhof nicht genug gewartet wird, was sich negativ auf das allgemeine Erscheinungsbild auswirkt.
Öffentliches Bewusstsein schaffen
Die Stadtverwaltung appelliert daher an die Gemeindemitglieder, den Grabschmuck an den entsprechenden Stellen zu vermeiden. Wenn dennoch Gegenstände an den Reihengrabstätten abgestellt werden, werden diese vom Bauhof entfernt und an einem sicheren Ort aufbewahrt, wo sie von Angehörigen abgeholt werden können. Zudem fordert die Friedhofsverwaltung eine ordnungsgemäße Mülltrennung, um den Aufwand bei der Abfallentsorgung zu minimieren.
Regelungen für den Friedhofsbesuch
Ein weiterer Punkt, den die Stadtverwaltung klargestellt hat, ist das Verbot von Hunden auf den Friedhöfen, mit Ausnahme von Blindenhunden. Zudem dürfen Autos nur mit Sondergenehmigung die Friedhofsanlagen befahren. Bei besonderen Anlässen, wie dem Abräumen eines Grabes, kann im Vorfeld eine Lösung gefunden werden.
Diese Situation bietet eine Gelegenheit zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die wichtigen Regelungen zur Friedhofspflege und den Respekt gegenüber den Nachkommen. Der Friedhof ist ein Ort der Erinnerung und des Gedenkens, weshalb eine respektvolle Handhabung notwendig ist, um den Frieden und die Ordnung auf diesem besonderen Ort zu gewährleisten.
– NAG