In Sachsen ist der Fachkräftemangel zu einer ernsthaften Herausforderung geworden, die nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die zukunftsorientierte Planung im Bereich der Ausländerbehörden betrifft. Insbesondere in Leipzig stehen die Behörden vor einer wachsenden Flut von Anträgen, die zeitnah bearbeitet werden müssen. Dies bringt eine Vielzahl von Fragen mit sich, besonders in Bezug auf Personal und Ressourcen.
Hintergründe des Fachkräftemangels
Die Problematik des Fachkräftemangels ist in der Region gut bekannt, aber vielen Zeitgenossen bleibt die Dringlichkeit, die durch Zuwanderung in der Zukunft abgedeckt werden muss, oft verborgen. Der Mangel an Fachkräften, insbesondere im Ausländerrecht, führt dazu, dass die Ausländerbehörden überlastet sind. Der Markt für qualifiziertes Personal in diesem Bereich ist nahezu leergefegt, was die Situation zusätzlich verschärft.
Geplante Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen
Am 23.06.2023 genehmigte der Bundestag ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das ab dem 01.01.2024 weitreichende Änderungen in den Abläufen der Ausländerbehörden mit sich bringen wird. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das ebenfalls in Kraft treten wird, könnte zu einem sprunghaften Anstieg der Einbürgerungsanträge führen. In der Gemeindeverwaltung in Leipzig stellt man fest, dass nach Inkrafttreten dieser Gesetze eine erhebliche Anzahl von Antragstellern die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen wird.
Ressourcenmanagement und Vorbereitung auf Veränderungen
Die Aussicht auf eine steigende Anzahl an Anträgen hat die Leipziger Verwaltung dazu veranlasst, zusätzliche Stellen einzuplanen. Ab 2024 sollen dafür 25 neue Vollzeitstellen eingerichtet werden – 20 für das Staatsangehörigkeitsrecht und 5 für die Fachkräfteeinwanderung. Die Vorbereitungen schleppen sich jedoch und es bleibt unklar, ob die Verwaltung ausreichend Personal zur Verfügung haben wird, um die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen.
Dauerhafte Belastungen durch Bürokratie
Das deutsche Ausländerrecht hat in den letzten Jahrzehnten eine derart komplizierte Struktur angenommen, dass die Bearbeitung von Anträgen für die Sachbearbeiter zu einer kaum zu bewältigenden Herausforderung geworden ist. In vielen Fällen stapeln sich die Anträge, sodass die Behörden nicht mehr in der Lage sind, zeitnah zu reagieren. Dies ist auch in Leipzig der Fall, wo die Verwaltung bereits 2022 mit einem erheblichen Bearbeitungsrückstand konfrontiert war.
Die Herausforderung der Quereinsteiger
Ein zentraler Punkt der Personalfrage sind die Quereinsteiger, die in der Regel ohne spezifische Fachausbildung in die Ausländerbehörde kommen. Diese Neueinstellungen müssen oft über mehrere Monate hinweg qualifiziert werden, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Dieses Verfahren ist nicht nur zeitraubend, sondern beeinträchtigt auch die Effizienz in der Bearbeitung der Anträge.
Finanzierung durch Gebühren und zusätzliche Mittel
Die erhöhte Anzahl an Anträgen und der damit verbundene arbeitsintensive Prozess sind für die Ausländerbehörde jedoch nicht vollständig finanzierbar. Obwohl alle Anträge gebührenpflichtig sind, decken diese Gebühren nicht die tatsächlichen Kosten der Bearbeitung. Laut einer neuen Verwaltungsübersicht nimmt beispielsweise ein Einbürgerungsantrag durchschnittlich 390 Minuten Bearbeitungszeit in Anspruch. Um diesem Missverhältnis entgegenzuwirken, hat die Stadt bereits 367.515 Euro eingeplant, um den zusätzlichen Aufwand in der Ausländerbehörde zu decken.
Ausblick auf eine zukunftsfähige Lösung
Die bevorstehenden Gesetzesänderungen bieten eine Chance, den Fachkräftemangel in der Region zu adressieren. Doch ohne eine entsprechend vorbereitete und ausreichend besetzte Ausländerbehörde könnte der positive Effekt der neuen Regelungen ins Leere laufen. Sowohl die Verwaltung als auch die Politik müssen daher gemeinsam an tragfähigen Lösungen arbeiten, um die Herausforderungen des Fachkräftemangels in Sachsen nachhaltig zu bewältigen.
– NAG