In Mecklenburg-Vorpommern haben zahlreiche Wohnungseigentümer ihre Unzufriedenheit mit den neu verschickten Grundsteuermessbescheiden zum Ausdruck gebracht. Laut Angaben des Finanzministeriums in Schwerin wurden rund 75.000 Einsprüche eingelegt, was bedeutet, dass jeder achte Bescheid angefochten wurde. Sogar in 16 Prozent der Fälle, in denen Grundsteuerwertbescheide versendet wurden, kam es zu Einsprüchen, was über 100.000 Anfechtungen zur Folge hatte.
Der Hintergrund der Reform
Die Neuregelung der Grundsteuer ist eine direkte Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Richter hatten entschieden, dass die alte Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig sei. Diese alte Grundlage basierte auf überholten Daten, wobei Grundstückswerte im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 berücksichtigt wurden. Um sicherzustellen, dass die Steuerlast gerecht verteilt wird, mussten alle Grundstücke bundesweit neu bewertet werden.
Ein komplexer Prozess für Eigentümer
Für die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte waren die Eigentümer gefordert, relevante Informationen bereitzustellen. Dies geschieht in der Regel über das Meldeportal Elster, das vielen als Plattform für Steuererklärungen bekannt ist. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt anhand eines mehrstufigen Modells, in dem das Finanzamt nach der Einreichung der Grundsteuererklärung den Grundsteuerwert eines Grundstücks festlegt. Darauf folgt der Grundsteuermessbetrag, der ebenfalls durch einen Bescheid festgesetzt wird.
Auswirkungen auf die Kommunen
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen, weshalb ihre Neuregelung auch weitreichende finanzielle Implikationen hat. Das Finanzministerium betonte, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet werden soll. Dies bedeutet, dass die Kommunen insgesamt nicht mehr oder weniger Einnahmen haben sollen als vor der Reform. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat diese Vorgehensweise unterstützt.
Fristverlängerungen und die Reaktionen der Bürger
Der ursprünglich gesetzte Abgabetermin für die Grundsteuererklärungen war Ende Oktober 2022. Aufgrund des schleppenden Eingangs der Erklärungen wurde dieser Termin jedoch in der Mehrheit der Bundesländer bis Ende Januar 2023 verlängert. Trotz dieser Maßnahme war die Reaktion der Bürger auf die neuen Bescheide überwiegend negativ. Die vielen Einsprüche reflektieren die Unsicherheiten und Ängste der Eigentümer, ob die neuen Berechnungen fair und gerecht sind.
Schlussfolgerung
Die hohe Anzahl an Beschwerden über die Grundsteuermessbescheide in Mecklenburg-Vorpommern macht deutlich, dass die Reform trotz ihrer Notwendigkeit auf Bedenken in der Eigentümergemeinschaft stößt. Die bevorstehende Umsetzung der neuen Berechnung im kommenden Jahr wird von vielen mit gemischten Gefühlen betrachtet. Wichtig wird sein, dass die Finanzbehörden die Einsprüche ernst nehmen und die Verfahren transparent gestalten, um das Vertrauen der Bürger zu sichern.
– NAG