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Gerichtsurteil stärkt Rücknahmepflicht für Elektroschrott in Supermärkten

Aldi Nord wurde von einem Kölner Landgericht dazu verurteilt, elektronische Altgeräte zurückzunehmen, nachdem die Deutsche Umwelthilfe Klage erhoben hatte, um das Einhalten der gesetzlichen Rücknahmepflicht zu erzwingen, die seit 2022 für Supermärkte und Discounter gilt, da wiederholt Verstöße gegen die Regelung festgestellt wurden.

Die Verantwortung von Supermärkten für die Rücknahme von Elektroaltgeräten gerät zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit, nachdem ein bedeutendes Urteil gegen Aldi Nord gefällt wurde.

Gerichtsurteil stärkt Umweltschutz

BERLIN taz | In einem wegweisenden Urteil hat ein Landgericht in Köln Aldi Nord verpflichtet, alte Elektrokleingeräte kostenfrei zurückzunehmen. Dieses Urteil folgt einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Vielfalt der bestehenden Gesetze zur Rücknahme von Elektrogeräten in Deutschland aufzeigen möchte.

Rücknahmepflicht im Einzelhandel

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass alle Geschäfte mit einer bestimmten Verkaufsfläche, insbesondere Lebensmittelmärkte und Discounter, alternativ auch Elektrogeräte annehmen müssen. Eine Aldi-Mitarbeiterin gab im Prozess zu, dass ihr die Rücknahmepflicht nicht bekannt war, was jedoch nicht die rechtlichen Anforderungen hebt. Die gesetzlichen Vorgaben wurden 2022 in das Elektro- und Elektronikgerätegesetz aufgenommen, und immer wieder zeigen Rückgabetests, dass viele Supermärkte den Anforderungen nicht gerecht werden.

Verstöße und ihre Folgen

Dennoch stellt die DUH fest, dass die Umsetzung des Gesetzes oft versagt. In mehr als der Hälfte ihrer Tests nahmen Supermärkte Elektroschrott nicht entgegen. Dies führt dazu, dass Aldi Nord bei weiteren Verstößen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen muss. Bereits im vergangenen Jahr konnte die DUH erfolgreich gegen andere Ketten wie Rewe und Norma vorgehen, was die Dringlichkeit der Einhaltung der Rücknahmeregelung verdeutlicht.

Umweltschutz und Ressourcenschonung

Ein entscheidender Aspekt des Themas ist die ökologisch bedenkliche Entsorgung von Elektrogeräten. Diese enthalten wertvolle Rohstoffe sowie giftige Schadstoffe, die in falschen Händen ernsthafte Umweltschäden verursachen können. Die Europäische Union verlangt eine Mindest-Sammelquote von 65 Prozent für Elektroschrott, doch Deutschland hinkt hinterher: Die Quoten sind in den letzten Jahren massiv gefallen, von 43,1 Prozent im Jahr 2018 auf lediglich 32 Prozent im Jahr 2022. Diese Entwicklung verstärkt die Bedeutung der Rücknahmepflicht und die Dringlichkeit, dass Unternehmen ihre Verantwortung ernst nehmen.

Ein langer Weg zur Verbesserung

Die Herausforderungen, vor denen die Entsorgung von Elektroschrott steht, sind nicht zu unterschätzen. Die DUH betont, dass ohne ständige Kontrolle und rechtliche Schritte keine Besserung in Sicht ist. Initiiert aus der Notwendigkeit heraus, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und das Bewusstsein für Umweltschutz zu schärfen, bietet das Urteil gegen Aldi Nord eine Gelegenheit, dass Verbraucher und Einzelhändler ihren Beitrag zu einem nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen leisten.

NAG

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