Rechtliche Auseinandersetzungen um Beachclub in Köln
Der Beachclub „Monkey’s Island“ am Escher See, ein beliebter Treffpunkt für Sonnenanbeter und Wassersportler, sieht sich derzeit mit einem Ordnungsgeld von 3000 Euro konfrontiert. Dieses wurde von der Stadt Köln verhängt, da der Betreiber trotz einer vorliegenden Nutzungssperre des Bauaufsichtsamts am Freitag, dem 19. Juli 2024, öffnete.
Hintergründe zu den Baumaßnahmen
Marc Förste, der die Strandbar seit 2019 leitet, hat in der Vergangenheit mehrere Bauarbeiten ausgeführt, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Dazu zählen unter anderem der Bau eines Vordachs und eines Turms für den Bademeister. Die Stadt hat klargestellt, dass eine Rückführung auf den ursprünglich genehmigten Stand gefordert wird, bevor der Club wieder uneingeschränkt geöffnet werden darf.
Reaktion der Stadt und der Betreiber
Die Sprecherin der Stadt Köln machte deutlich: „Die Stadt duldet dies nicht.“ Trotz der Nutzungssperre setzte Förste die Aktivitäten im Beachclub fort, auch während der Hitzewelle, die viele Besucher anlockte. Nach anfänglicher Untätigkeit seitens der Stadt wurde am Montag, dem 22. Juli, das Gelände vom Bauaufsichtsamt überprüft. Es wurde festgestellt, dass teilweise nicht genehmigte Bauten abgebaut wurden, doch einige Strukturen wie Hütten und Mobilheime stehen weiterhin auf dem Gelände.
Ungewisse Zukunft für Monkey’s Island
Die Situation bleibt angespannt: Förste gab an, einen Teil der nicht genehmigten Bauten entfernt zu haben, doch es bleibt unklar, in welchem Ausmaß dies geschehen ist. Der Beachclub bietet auf seiner Webseite an, dass er bei Temperaturen ab 25 Grad geöffnet ist, jedoch wurde für den darauffolgenden Tag eine Schließung angekündigt. Die Unsicherheit über die Öffnungszeiten sorgt für Verwirrung unter den Besuchern.
Zusammenfassung und Ausblick
Die aktuelle Situation um „Monkey’s Island“ verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich Betreiber von Freizeiteinrichtungen in Bezug auf baurechtliche Vorgaben gegenübersehen. Diese Entwicklungen könnten nicht nur Auswirkungen auf den Club selbst haben, sondern auch auf ähnliche Einrichtungen in der Region, die unter Umständen ohne ausreichende Genehmigungen arbeiten. Die rechtlichen Schritte der Stadt Köln sind ein Zeichen dafür, dass Ordnung und Genehmigungen im öffentlichen Raum ernst genommen werden müssen.
Ob das Strandbad also weiterhin Besucher empfangen kann, bleibt abzuwarten, während die Stadt Köln rechtliche Schritte prüft und die Nutzer auf die Regularien im Bauwesen aufmerksam macht.
– NAG