Die geplanten Steuerreformen der Bundesregierung am kommenden Mittwoch zielen darauf ab, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu schaffen und sozial benachteiligte Bürger zu entlasten. Die Reformen sind Bestandteil des zweiten Jahressteuergesetzes, das von Finanzminister Christian Lindner (FDP) initiiert wurde. Die Änderungen könnten besonders für Paare und Familien weitreichende Auswirkungen haben, da sie mit einer Neugestaltung der Steuerklassen, Anpassungen von Freibeträgen und Kindergeld verbunden sind.
Neue Steuerklassen für mehr Gerechtigkeit
Die bislang geltenden Steuerklassen, insbesondere die häufig genutzten Klassen 3 und 5, die unterschiedliche Einkommen von Partnern berücksichtigen, sollen reformiert werden. Ab 2030 plant die Regierung, alle Paare in Steuerklasse 4 mit einem neuen Faktorverfahren zu integrieren. Dieses ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Das Finanzamt wird künftig genau berechnen, wie viel jeder Partner netto zum Einkommen beiträgt und dementsprechend besteuern. Dies könnte dazu führen, dass Steuer-Nachzahlungen seltener werden, was vor allem Geringverdienern zugutekommt.
Freibeträge und Kindergeld-Anpassungen
Wichtig für viele Familien sind die geplanten Erhöhungen der steuerlichen Freibeträge. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Daher soll der Grundfreibetrag bereits in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden. Für Familien wird zudem der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Diese Anpassungen sind nicht nur für 2024 relevant, sondern auch rückwirkend wirksam.
Inflationsanpassung für mehr Kaufkraft
Ein zentraler Punkt der Reformen ist die Inflationsanpassung im Steuertarif. Die Regierung möchte verhindern, dass Gehaltssteigerungen durch Inflation zu einer ungewollten höheren Steuerlast führen. Durch die Anpassung der Einkommensgrenzen für die verschiedenen Steuersätze soll die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden. Dies stellt sicher, dass die Bürger trotz inflationsbedingter Gehaltsanpassungen nicht mehr Steuern zahlen müssen, obwohl sich ihre Kaufkraft nicht erhöht hat. Ein besonderer Fokus liegt auf der sogenannten Reichensteuer, die bei einem Jahreseinkommen von über 227.826 Euro weiterhin 45 Prozent beträgt.
Das Ehegattensplitting bleibt bestehen
Trotz der bevorstehenden Reformen bleibt das Ehegattensplitting weiterhin bestehen. Dieses bewährte Verfahren erlaubt Partnern, ihre Einkommen bei der Steuerberechnung zusammenzulegen, was in vielen Fällen steuerliche Vorteile bringt. Besonders für Paare mit unterschiedlichen Einkommenshöhen führt diese Regelung zu einer Verringerung der Steuerlast für das höhere Einkommen.
Warum sind diese Veränderungen wichtig?
Die anstehenden Reformen sind ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation vieler Familien und Paare in Deutschland. Durch die Erhöhung der Freibeträge und die Anpassungen im Steuersystem wird eine gerechtere Verteilung der Steuerlast angestrebt. Die geplanten Maßnahmen könnten dazu beitragen, soziale Ungleichheiten zu verringern und Anreize für eine bessere Arbeitsmarktintegration zu schaffen. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sieht die Notwendigkeit einer Reform kritisch und warnt vor den langfristigen Auswirkungen des Ehegattensplittings auf die Rentenansprüche von Frauen. Die Diskussion um die Reformen wird in der Ampel-Koalition weiterhin kontrovers geführt.
– NAG