DeutschlandEuskirchen

Ab 2030: Das Ende der Steuerklassen 3 und 5 – Was Paare wissen müssen

Ehepaare und Lebenspartner in Deutschland wählen weiterhin überwiegend die Steuerklassenkombination 3 und 5, während die Bundesregierung plant, diese ab 2030 abzuschaffen, um eine gerechtere Steuerbelastung zu gewährleisten und Nachzahlungen zu reduzieren, wie aktuelle Daten aus Wiesbaden zeigen.

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die finanzielle Situation von Ehepaaren und Lebenspartnern erheblich. Eine aktuelle Analyse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020 zeigt, dass viele Paare nach wie vor die Steuerklassenkombination 3 und 5 bevorzugen. Dies hat sowohl Vorteile als auch Nachteile, die für die betroffenen Haushalte erheblich sein können.

Beliebte Steuerklassen und ihre Bedeutung

Die steuerliche Einordnung in Deutschland ermöglicht es, die Abgabenlast an die Einkommensverhältnisse der Partner anzupassen. Im Jahr 2020 entschieden sich etwa 39 Prozent der insgesamt rund 5,3 Millionen Ehepaare und Lebenspartner für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Das Statistische Bundesamt hat diese Zahlen erfasst und zeigt damit eine klare Tendenz auf.

Nachteilige Folgen der Wahl der Steuerklassenkombination

Obwohl die Kombination von Steuerklasse 3 und 5 den Paaren kurzfristig mehr verfügbares Einkommen bietet, führt sie häufig zu unerwarteten Nachzahlungen bei der jährlichen Steuererklärung. Im Jahr 2020 mussten fast 46 Prozent der Paare, die sich für diese Kombination entschieden hatten, am Jahresende zusätzlich Steuern zahlen. Dies kann zur Verunsicherung führen, insbesondere wenn Geringverdiener das Gefühl haben, dass sich ihre Arbeit nicht finanziell lohnt.

Ein Blick auf die alternative Wahl: Steuerklasse 4

Eine Alternative zur Kombination 3 und 5 ist die Steuerklasse 4, die bei rund 36 Prozent der Paare genutzt wird. Diese Wahl bietet den Vorteil, dass in den meisten Fällen Rückzahlungen zu erwarten sind, statt Nachzahlungen. Im Jahr 2020 erhielten Paare in Steuerklasse 4 Rückerstattungen in Höhe von insgesamt knapp 3,3 Milliarden Euro, was mehr als doppelt so hoch ist als die Rückzahlungen für die Kombination 3 und 5, die insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro betrugen.

Änderungen bis 2030: Eine neue Regelung steht bevor

Die Bundesregierung plant, die bestehenden Steuerklassen bis 2030 zu reformieren. Zukünftig wird eine automatische Einordnung in Steuerklasse 4 mit einem Faktorverfahren vorgesehen, das eine individuellere Berechnung der Nettoverhältnisse ermöglicht. Diese Maßnahme soll die Steuerbelastung gerechter verteilen und Nachzahlungen für viele Paare reduzieren, wobei die Änderung nicht zu einer höheren Gesamtbelastung führen soll.

Fazit: Ein Umdenken ist notwendig

Die Wahl der Steuerklasse ist ein wichtiges Thema für viele Paare in Deutschland. Angesichts der bevorstehenden Veränderungen in der steuerlichen Einordnung sollten betroffene Haushalte ihre Finanzstrategien überdenken und sich über die Vor- und Nachteile der bestehenden Optionen im Klaren sein. Ein bewusster Umgang mit der Steuerklassenwahl kann helfen, finanzielle Überraschungen zu vermeiden und eine für beide Partner angenehme Lösung zu finden.

NAG

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"