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Führerscheinumtausch in Unterallgäu: Deadline 19. Januar 2025

Unterallgäuer, die ab 1971 geboren sind und einen Papierführerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen, um Bußgelder bei Polizeikontrollen zu vermeiden; der Antrag kann jetzt bequem digital gestellt werden.

Der Führerscheinumtausch in Deutschland wird für viele Bürgerinnen und Bürger zur Pflicht. Besonders im Unterallgäu, wo Personen, die ab dem Jahr 1971 geboren sind, ihren alten Papierführerschein in einen neuen, digitalen Führerschein umtauschen müssen, ist dies ein wichtiges Thema. Bis zum Stichtag, dem 19. Januar 2025, müssen alle, die noch im Besitz eines rosa oder grauen Papierführerscheins sind, handeln.

Kosten und Verfahren des Führerscheinumtauschs

Der Austausch des Führerscheins ist mit Kosten in Höhe von 30,30 Euro verbunden. Interessierte können den Antrag ganz bequem von zu Hause aus online stellen, was einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung darstellt. Dazu benötigen sie eine BayernID, die entweder Freischaltung der elektronischen ID-Funktion des Ausweises oder ein Zertifikat von der Steuerplattform Elster beinhaltet.

Wichtige Informationen und Vorbereitungen

Um den Antrag zu stellen, sind einige Dokumente erforderlich: Der alte Führerschein, ein gültiger Ausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Foto. Für diejenigen, die lieber persönliche Unterstützung suchen, steht auch die Möglichkeit einer Antragstellung im Landratsamt zur Verfügung. Hierbei sollten Antragsteller darauf vorbereitet sein, möglicherweise Wartezeiten in Kauf zu nehmen, insbesondere wenn der Stichtag näher rückt.

Ein Trend zur digitalen Verwaltung

Mit dem digitalen Angebot zur Beantragung des Führerscheins verfolgt das Landratsamt Unterallgäu nicht nur eine Erleichterung für die Bürger, sondern zeigt auch den Trend zur modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Dies könnte viele dazu ermutigen, ihre Angelegenheiten digital zu regeln, was ebenfalls zu einer Verringerung der Wartezeiten führen kann. Jan Madsack, der Leiter des Sachgebiets Verkehrswesen am Landratsamt, weist darauf hin, dass die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren eindeutig zeigen, dass kurz vor Fristablauf ein hoher Andrang zu erwarten ist.

Für Inhaber von Kartenführerscheinen besteht kein Handlungsbedarf

Bürger, die bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind oder nicht in die betroffene Altersgruppe fallen, müssen sich bezüglich eines Umtausches keine Sorgen machen. Sie können sich auf die Informationen auf der Website des Landkreises unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein beziehen, wo auch die Stichtage aufgeführt sind.

Zusammengefasst ist der bevorstehende Führerscheinumtausch nicht nur ein bürokratischer Schritt, sondern auch eine Gelegenheit zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltungsabläufe, die letztlich Zeit und Mühe der Bürger schont und ihnen mehr Flexibilität bietet.

NAG

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