FairPlane als Unterstützung für Flugreisende
Wien/Wiesbaden (ots)
Die beginnende Urlaubszeit bringt oft unvorhergesehene Flugprobleme mit sich. Viele Reisende sehen sich mit Verspätungen oder gar Annullierungen konfrontiert. Eine neue Partnerschaft zwischen dem ADAC und FairPlane zielt darauf ab, den betroffenen Fluggästen zu helfen von ihren Rechten Gebrauch zu machen.
Fluggastrechte und deren Bedeutung
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung bietet klare Richtlinien für Fluggäste, die von Problemen betroffen sind. Bei Flugverspätungen ab drei Stunden, verpassten Anschlussflügen oder kurzfristigen Annullierungen haben Reisende möglicherweise Anspruch auf Entschädigungszahlungen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Ein Blick auf die Dienstleistungen von FairPlane
FairPlane, seit 2011 aktiv, hat sich darauf spezialisiert, die Ansprüche von betroffenen Passagieren durch die Unterstützung von Rechtsanwälten in diesem Bereich durchzusetzen. Die Nutzer können die Erfolgsausichten leicht überprüfen, indem sie ihre Flugnummer und das Datum im Flugentschädigungsrechner des ADAC eingeben. Durch diese Kooperation profitieren ADAC-Mitglieder zusätzlich von reduzierten Gebühren.
Was tun bei Verspätungen und Annullierungen?
Es ist wichtig, dass Reisende ihre Rechte kennen. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, bei einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr Betreuungsleistungen anzubieten. Dazu zählen unter anderem Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung, sofern die Kosten nicht übertrieben sind.
„Viele Fluggäste sind sich dieser Regelungen nicht bewusst und wählen oft die falsche Vorgehensweise, indem sie im Flughafen abwarten“, erklärt FairPlane Geschäftsführer Mag. Michael Flandorfer. „Wesentlich ist, dass Reisende auf die Art der Unterbringung und die damit verbundenen Kosten achten.“
Zusätzliche Unterstützung für ADAC-Mitglieder
Darüber hinaus können ADAC-Mitglieder mit FairPlane auch andere Ansprüche, wie eine Rückerstattung für Ticketkosten bei Annullierungen oder Ersatzbeförderungen, geltend machen. Falls eine Fluggesellschaft keine Ersatzbeförderung bereitstellt, können Reisende diese Kosten eigenständig erstatten lassen, was im Hinblick auf die finanziellen Belastungen der Reisenden von großer Bedeutung ist.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung
Die Partnerschaft zwischen FairPlane und dem ADAC markiert einen bedeutenden Fortschritt für Reisende, die von Flugunregelmäßigkeiten betroffen sind. Sie ermöglicht somit eine umfassende Unterstützung und informiert Urlauber über ihre Rechte. In einer Zeit, in der Reisen oft unberechenbar sind, gibt dies den Fluggästen ein Stück Sicherheit zurück.
– NAG