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Bayerisches Wolfgesetz: Streit um Abschüsse und neue Klage droht

Trotz juristischer Rückschläge und anhaltender Kritik von Umweltschützern bleibt die bayerische Landesregierung an ihrem umstrittenen Wolfgesetz fest und plant dessen Genehmigung, was möglicherweise erneut zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnte.

In Bayern besteht weiterhin Diskussion über die umstrittene Wolfgesetzgebung, die sich seit ihrer Einführung als brisant erweist. Bereits am 18. Juli erlitt die Landesregierung durch ein vermeintliches Verfahrensproblem eine Niederlage, die zur Ungültigkeit des bestehenden Gesetzes führte. Obwohl dieser Rückschlag eingetreten ist, plant die Regierung, das Gesetz zur Genehmigung erneut einzureichen. Dies könnte die Laufzeit des Rechtsstreits noch weiter verlängern.

Gesetzesinhalt und seine Auswirkungen

Das bayerische Wolfgesetz, das im Mai 2023 in Kraft trat, erlaubt das Schießen von Wölfen, wenn diese als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit oder menschliche Gesundheit eingestuft werden. Dazu zählen Wölfe, die sich Menschen näher als 30 Meter nähern oder in Siedlungen, Gebäuden oder Stallungen auftauchen. Ebenso berechtigt das Gesetz Landwirte dazu, Wölfe zu töten, um schwerwiegende landwirtschaftliche Schäden zu verhindern. Dies betrifft vor allem die Alm- und Wiesenwirtschaft in Bergregionen.

Kritik an der Gesetzgebung

Richard Mergner, der Vorsitzende von BUND Naturschutz in Bayern, äußert scharfe Kritik an der rückhaltlosen Vorgehensweise der Landesregierung. Er bezeichnet das neue Gesetz als identisch und problematisch im Vergleich zum Vorgänger. „Wenn das Gesetz verabschiedet wird, haben wir keine andere Option als erneut zu klagen,“ erklärte er der Deutschen Presse-Agentur. Mergner merkt an, dass der ursprüngliche Prozessfehler nicht die inhaltlichen Probleme des Gesetzes behandelt hat.

Rechtliche Bedenken und Rückmeldungen

Ein Bericht des Beratungsinstituts des Deutschen Bundestags ging kürzlich der Frage nach, inwiefern das bayerische Wolfgesetz mit dem deutschen und EU-Recht im Einklang steht. In diesem Bericht wird angezweifelt, ob Wölfe beim Verdacht auf Schäden an weidenden Tieren ohne eindeutige Zuordnung getötet werden dürfen. Diese rechtlichen Bedenken unterstreichen die Fragwürdigkeit der Umsetzung des Gesetzes.

Vorfälle mit Wölfen in Bayern

Die Bayerische Umweltagentur dokumentierte seit Inkrafttreten des Gesetzes lediglich drei Vorfälle, die mit Wölfen in Verbindung stehen. Besonders merkenswert ist, dass im Landkreis Rhön-Grabfeld zwei tote Ziegen und ein tot aufgefundenes Schaf gezählt wurden. Dies verdeutlicht, dass die tatsächliche Bedrohung durch Wölfe möglicherweise nicht so ausgeprägt ist, wie von einigen Seiten behauptet.

Folgen für die Gemeinschaft und das Ökosystem

Die anhaltenden Debatten um das Wolfgesetz reflektieren nicht nur tiefere gesellschaftliche Konflikte über den Artenschutz und die Wahrnehmung von Gefahren, sondern auch die Herausforderungen, die sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Natur- und Tierschutz entstehen. Mergner warnt davor, dass die Regierung Zeit und Steuergelder vergeudet, indem sie an einem Gesetz festhält, das in der öffentlichen Meinung und in rechtlichen Aspekten stark angezweifelt wird.

Insgesamt zeigt diese Situation, wie wichtig eine ausgewogene und rechtskonforme Herangehensweise an den Schutz von Wildtieren ist, die sowohl die Sicherheit der Menschen als auch die Bewahrung der Artenvielfalt berücksichtigt. Während die Diskussionen um das Wolfgesetz weitergehen, bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die bayerische Gemeinschaft und das Ökosystem haben wird.

NAG

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