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Neue Jagdzeiten: Entlastung für Schleswig-Holsteins Bauern gegen Gänsefraß

Schleswig-Holstein weitet die Jagdzeiten für Gänsearten ab dem 1. August 2024 aus, um die Fraßschäden in der Landwirtschaft zu reduzieren und somit Landwirte an der Westküste und auf den Inseln zu entlasten, wie Landwirtschaftsminister Werner Schwarz erklärt.

Gänsepopulation in Schleswig-Holstein: Herausforderungen und neue Jagdregelungen

Die Erhöhung der Jagdzeiten für verschiedene Gänsearten in Schleswig-Holstein stellt eine bedeutende Maßnahme für die lokale Landwirtschaft dar. Ab dem 1. August 2024 tritt eine Änderung in der Landesjagdzeitenverordnung in Kraft, die es Landwirten ermöglichen soll, sich besser gegen die weit verbreiteten Fraßschäden durch Gänse zu wehren.

Die Auswirkungen der Gänse auf die Landwirtschaft

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz betont die gravierenden Probleme, die durch Gänse entstanden sind. „Gänsefraß und -verkotung stellen besonders für Landwirte an der Westküste erhebliche Herausforderungen dar“, erklärt der Minister und verdeutlicht die Dringlichkeit einer Lösung, da viele Bauern mit existenzbedrohenden Schäden konfrontiert sind.

Erweiterte Jagdzeiten zur Schadensbegrenzung

Neu ist, dass die Jagdzeiten für Grau-, Kanada- und Nilgänse nun einheitlich vom 16. Juli bis zum 31. Januar ausgeweitet werden. Dieses Vorgehen soll auch mit bereits bestehenden Entschädigungszahlungen kombiniert werden und einen Ausgleich zwischen Artenschutz und den Bedürfnissen der Landwirtschaft schaffen. „Wir müssen alle Handlungsspielräume ausschöpfen“, so Schwarz, „insbesondere angesichts der wachsenden Gänsepopulation.“

Besondere Regelungen für Nonnengänse

Die Jagd auf Nonnengänse hingegen bleibt durch den Schutzstatus, der sie unter die Vogelschutzrichtlinie stellt, eingeschränkt. Künftig ist die Bejagung lediglich vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt, und das ausschließlich zur Vergrämung, um Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu vermeiden.

Die Rolle der Jäger in der Schadensprävention

Schwarz hebt hervor, dass die Jagd eine lenkende Rolle spielen kann, allerdings keine substanziellen Eingriffe in die Population der Nonnengänse ermöglicht. Dies sei aufgrund ihrer besonderen Schutzbestimmungen nicht zulässig. Dennoch wird den Jägerinnen und Jägern ein wichtiges Instrument an die Hand gegeben, um die regionalen Schäden durch Gänse zu verringern.

Zusätzliche Jagdregelungen für andere Tierarten

Zusätzlich zu den Regeln für Gänse wurden auch die Jagdzeiten für Dachse und Nutria angepasst. Diese Tierarten dürfen jetzt ganzjährig bejagt werden, insbesondere in Gebieten, die für den Hochwasserschutz relevant sind, wie entlang von Deichen und Warften.

Fazit und Ausblick

Die Anpassungen der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein sind eine Reaktion auf die Herausforderungen, die die Landwirtschaft durch eine steigende Gänsepopulation erfährt. Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Schritt dar, um die Interessen der Landwirte zu schützen und gleichzeitig die Erhaltung der Kulturlandschaft zu gewährleisten. Die Gesellschaft wird weiterhin beobachten, wie sich diese neuen Regelungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe und die ökologische Balance in der Region auswirken werden.

NAG

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