Koblenz

Urteil des LG Koblenz: Arzt scheitert mit Klage gegen negative Online-Bewertung

Das Landgericht Koblenz entschied am 29. Mai 2024, dass ein Arzt keinen Anspruch auf die Entfernung einer negativen Bewertung von einem Online-Portal hat, da der Betreiber seiner Prüfpflicht nachkam und keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nachgewiesen werden konnte.

Die Herausforderungen von Online-Bewertungen: Ein bedeutendes Urteil aus Koblenz

Der Hintergrund des Falls

In einem bemerkenswerten Rechtsstreit hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz entschieden, ob ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie gegen einen Betreiber eines Online-Portals einen Unterlassungsanspruch wegen der Veröffentlichung einer anonymen negativen Bewertung seiner Praxis geltend machen kann. Der Fall, der am 29. Mai 2024 unter dem Aktenzeichen 3 O 46/23 verhandelt wurde, beleuchtet die weitreichenden Implikationen von Online-Bewertungen und deren Einfluss auf das Image von Ärzten.

Die entscheidenden Akteure

Das Verfahren betraf einen Orthopäden, der sich gegen die Veröffentlichung einer kritischen Bewertung wehrte, sowie den Betreiber einer Plattform, die es Patienten ermöglicht, Ärzte zu suchen und zu bewerten. Diese Plattform, die unter anderem Kommentare von Patienten veröffentlicht, war in den Fokus geraten, als ein anonymer Verfasser die Praxis des Arztes mit nur einem Stern bewertete und Vorwürfe hinsichtlich der Behandlung äußerte.

Die Rolle der Plattformbetreiber

Eine zentrale Frage in diesem Fall war, ob der Betreiber des Online-Portals für die veröffentlichte Bewertung haftet. Die Beklagte argumentierte, dass sie keine Prüfpflichten verletzt habe und somit nicht für die Äußerungen eines Dritten verantwortlich gemacht werden könne. Laut der Rechtsprechung könnten Plattformbetreiber grundsätzlich als „Störer“ haften, wenn sie eine Plattform zur Verfügung stellen, auf der Bewertungen abgegeben werden. Allerdings setzt eine solche Haftung das Vorliegen einer Pflichtverletzung voraus.

Öffentliche Wahrnehmung und Verantwortung

Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen Fachleute und Dienstleister im digitalen Zeitalter konfrontiert sind. Online-Bewertungen können erheblichen Einfluss auf die Reputation von Ärzten haben. Der Arzt in diesem Fall argumentierte, dass die negative Bewertung seinem Persönlichkeitsrecht widerspreche, da er keinen Bezug zu dem anonymen Verfasser herstellen könne. Die Beklagte hingegen wies die Vorwürfe zurück und stellte klar, dass sie ausreichend Maßnahmen zur Überprüfung der Bewertung vorgenommen hatte.

Das Urteil: Eine Neubewertung der Verantwortlichkeiten

Die Entscheidung des Gerichts, die Klage abzuweisen, lässt aufhorchen. Die Kammer stellte fest, dass die Beklagte die nötigen Schritte unternommen habe, um den Sachverhalt zu prüfen, indem sie den Verfasser der Bewertung anhörte und eine Stellungnahme einholte. Das Urteil legt dar, dass die Verantwortung der Plattformbetreiber nicht unbegrenzt ist, wenn es um die Inhalte von Nutzern geht. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für zukünftige Fälle im Zusammenhang mit anonymen Online-Bewertungen haben.

In Zukunft: Orientierung für Ärzte und Plattformbetreiber

Ärzte und andere Dienstleister sollten die Implikationen solcher Urteile ernst nehmen, insbesondere in Bezug auf ihre Online-Präsenz und ihr persönliches Branding. Die Gesellschaft muss auch darüber nachdenken, wie sie mit anonymen Bewertungen umgeht und welche Maßnahmen notwendig sind, um sowohl die Rechte der Bewerter als auch die der Bewerteten zu schützen. Die Diskussion über die Verantwortung von Plattformbetreibern wird weiter an Bedeutung gewinnen, da immer mehr Menschen auf Online-Bewertungen vertrauen, um Entscheidungen über ihre Gesundheitsversorgung zu treffen.

Die Auseinandersetzung zeigt, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Meinungsäußerung und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte unerlässlich ist, um eine faire und gerechte Behandlung in der digitalen Welt zu gewährleisten.

NAG

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