Starnberg

Appell aus Tutzing: Bürgerschaft soll Niederschlagswasser besser managen

Die Gemeinde Tutzing hat am 30. Juli 2024 eine neue Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen verabschiedet und appelliert eindringlich an die Bürger, ihre Grundstücke so zu entwässern, dass Niederschlagswasser nicht auf öffentliche Flächen läuft, um Hochwassergefahren und Verkehrsprobleme zu minimieren.

In der Gemeinde Tutzing hat sich die Situation bezüglich der Entwässerung privater Grundstücke deutlich verschärft. Besonders bei Starkregen führt der Zufluss von Niederschlagswasser von privaten Flächen auf öffentliche Bereiche zu Problemen, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch den nötigen Hochwasserschutz gefährden. Vor diesem Hintergrund ruft die Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinsamen Handeln auf, um die Situation zu verbessern.

Die neue Verordnung stellt Maßnahmen gegen Hochwasser vor

Am 25. Juli 2024 verabschiedete der Gemeinderat einstimmig eine Verordnung, die konkreten Richtlinien zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen festlegt. Diese Reinigungs- und Sicherungsverordnung soll dazu dienen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und den betroffenen Bereichen der Hauptstraße entgegenzuwirken. Ein zentrales Anliegen dieser neuen Regelung ist es, dass die Anlieger aktiv zur Entwässerungssituation beitragen müssen, um künftige Hochwasserfolgen zu minimieren.

Dringlichkeit durch die Erfahrungen des Hochwasserwochenendes

Besonders prägend für die Entscheidung war die Hochwassersituation am ersten Juniwochenende, die die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung deutlich gemacht hat. Das Liegenschaftsamt der Gemeinde Tutzing wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das aktuelle Verhalten der Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Entwässerung bislang von der Gemeinde geduldet wurde, sich jedoch in einer rechtlich unsicheren Lage befindet.

Appell der Gemeinde an die Bürger

Im Rahmen der neuen Verordnung ruft die Gemeinde die Anlieger dazu auf, ihren „größtmöglichen Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit“ zu leisten. Dies beinhaltet die Verantwortung zur Reinhaltung der Gehwege, Grünstreifen und unter Umständen auch Teile der Straße. Zudem müssen die Bürger regelmäßig die Gullys in der Nähe ihrer Grundstücke überprüfen und reinigen.

Öffentliche Mitwirkung zur Verbesserung der Situation

Die Gemeinde hat erwähnt, dass sie sich mit den direkten Anliegern in besonders kritischen Bereichen der Hauptstraße austauschen möchte. Obgleich sie rechtlich nicht befugt ist, Maßnahmen durchzusetzen, wird die aktive Kooperation der Bürger erbeten. Dies geschieht vor allem, um Auseinandersetzungen zwischen den Grundstückseigentümern und dem Abwasserverband zu vermeiden.

Fazit: Die Bedeutung der Zusammenarbeit für die Sicherheit

Die aktuellen Entwicklungen in Tutzing verdeutlichen, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Bürgern für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist. Hochwasserschutz ist nicht nur eine kommunale, sondern auch eine individuelle Verantwortung. Die neue Verordnung sowie die Appelle der Gemeinde sind daher ein Schritt in die richtige Richtung, um die Sicherheit aller Tutzinger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

Für genauere Informationen stehen Daniel Grunwald vom Liegenschaftsamt unter der Telefonnummer 08158/2502-281 oder per E-Mail unter daniel.grunwald@tutzing.de zur Verfügung.

NAG

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