Zwickau

Briefwahl in Zwickau: wichtiger Termin und Öffnungszeiten im August

Das Bürgeramt der Stadt Zwickau verschickt ab Ende dieser Woche die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 1. September, die spätestens bis zum 10. August bei allen wahlberechtigten Personen eintreffen müssen, und eröffnet am 6. August das Briefwahlbüro im Verwaltungszentrum, um Bürgerinnen und Bürgern die Beantragung von Wahlscheinen und die Briefwahl zu erleichtern.

Wichtige Informationen zur bevorstehenden Landtagswahl

Mit der bevorstehenden Landtagswahl am 1. September rückt die Wahlvorbereitung in Zwickau näher. Das Bürgeramt hat die Verantwortung, die Wählerinnen und Wähler über wichtige Informationen zur Wahldurchführung zu informieren.

Wahlbenachrichtigungen und Fristen

Ab Ende dieser Woche werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgerinnen und Bürger verschickt. Diese müssen bis spätestens 10. August jede wahlberechtigte Person erreichen. Besonders wichtig ist, dass die Bürger auf Briefkuverts mit dem roten Aufdruck „WICHTIGE WAHLSACHE“ achten, um sicherzugehen, dass sie die nötigen Informationen rechtzeitig erhalten.

Briefwahlbüro öffnet seine Pforten

Das Briefwahlbüro im Verwaltungszentrum wird am 6. August seine Türen öffnen. Es befindet sich im Haus 9 und bietet den Bürgern die Möglichkeit, ihre Stimmen bequem per Briefwahl abzugeben. Die Öffnungszeiten sind an den Dienstagen von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr und an den Donnerstagen von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr. Zusätzlich wird es am Freitag vor der Wahl, dem 30. August, verlängerte Öffnungszeiten geben.

Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses

Sollten wahlberechtigte Personen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sie in der Zeit vom 12. bis 16. August einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses im Briefwahlbüro stellen. Diese Maßnahme ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Bürger ihre Stimme abgeben können. Das Bürgeramt empfiehlt, diese Fristen unbedingt zu beachten.

Stimmen per Briefwahl abgeben

Zur Briefwahl können die Bürgerinnen und Bürger die Formulare auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes nutzen oder die entsprechenden Anträge online unter www.zwickau.de/briefwahl stellen. Eine persönliche Antragstellung im Briefwahlbüro ist ebenfalls möglich, während eine telefonische Beantragung nicht zur Verfügung steht. Für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen sollten die üblichen Postlaufzeiten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig im Briefwahlbüro eingehen.

Briefkästen der Stadt nutzen

Bürger, die ihre Wahlunterlagen mit der Post zurücksenden möchten, können neben dem kostenfreien Versand über die Deutsche Post AG auch folgende Briefkästen in Zwickau nutzen:

  • Briefkasten am Rathaus (Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau)
  • Briefkasten am Verwaltungszentrum (Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau)

Fazit und Kontaktinformation

Die bevorstehende Landtagswahl stellt eine bedeutende Gelegenheit für alle Bürger dar, sich aktiv an der demokratischen Willensbildung zu beteiligen. Die vorbereitenden Maßnahmen seitens des Bürgeramts sind ein Zeichen für die Bedeutung der Wählerinformation und -sicherheit. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Bürgeramtes bereit:

Bürgeramt, Briefwahlbüro

Verwaltungszentrum, Haus 9, 1. OG, Zimmer 112

Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau

Tel. 0375 83-1203 oder 83-0

E-Mail: briefwahlzwickaude

NAG

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