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Zufallsbeteiligung in Hamburg-Nord: Neues Gesetz bringt Bürger näher

Am 26. Juli 2024 trat ein neues Gesetz in Kraft, das es dem Bezirksamt Hamburg-Nord ermöglicht, Bürger:innen datenschutzkonform zufällig in städtebauliche Beteiligungsverfahren einzubeziehen, um die Vielfalt der Perspektiven zu fördern und Filterblasen zu überwinden.

Neuordnung der Bürgerbeteiligung in Hamburg

Die Stadt Hamburg hat einen bedeutenden Schritt in der Verwaltung von Bürgerbeteiligungen unternommen. Ein neues Gesetz, das am 26. Juli 2024 in Kraft trat, ermöglicht es, Einwohner:innen aus dem Melderegister zufällig auszuwählen, um an städtischen Planungsverfahren teilzunehmen. Dieser Ansatz eröffnet der Stadt die Möglichkeit, Meinungen aus vielfältigen Bevölkerungsschichten zu integrieren und kommt besonders in Zeiten von Filterblasen und Echokammern den Bedürfnissen der Gemeinschaft entgegen.

Gesetzliche Regelung zur Datennutzung

Das Gesetz zur datenschutzkonformen Nutzung von Meldedaten wurde am 16. Juli 2024 verabschiedet und schafft klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die teilnehmenden Bürger:innen erhalten schriftliche Informationen über ihre Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung. Dies stellt sicher, dass die Bürger*innen informierte Entscheidungen über ihre Teilnahme an den Verfahren treffen können. Nach Abschluss der Beteiligung werden alle personenbezogenen Daten sofort gelöscht, was den Schutz der Privatsphäre der Teilnehmer:innen gewährleistet.

Positive Auswirkungen auf die Gemeinschaft

Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz äußerte sich optimistisch über die neuen Möglichkeiten: „Mit der zufälligen Auswahl von Bürger:innen können wir viele verschiedene Perspektiven in die Verwaltung einbringen.“ Dieses Verfahren fördert eine breite und diverse Diskussion, die für eine zeitgemäße Stadtplanung unerlässlich ist.

Umfassende Bürgerbeteiligung als Ziel

Die Einführung sowohl von Informationsveranstaltungen als auch von Onlinebeteiligungsformaten, ergänzt durch die Werkstätten, zeigt Hamburgs Engagement für eine umfassende Bürgerbeteiligung. Durch die Zufallsauswahl können nicht nur die üblichen Engagierten, sondern auch Menschen erreicht werden, die sich möglicherweise weniger aktiv in politische Prozesse einbringen. Diese Inklusion ist ein kritischer Schritt, um die Meinungen aller Bürger:innen zu hören und zu berücksichtigen.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Die neue Regelung zur zufälligen Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Signal für eine demokratische und offene Stadtverwaltung. Sie soll die Partizipation der Bürger:innen stärken und sicherstellen, dass alle Stimmen in der städtebaulichen Planung Gehör finden. Hamburg setzt damit ein Zeichen für Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung.

Für Rückfragen steht die Pressestelle des Bezirksamts Hamburg-Nord zur Verfügung:

Alexander Fricke | Pressestelle Bezirksamt Hamburg-Nord

Telefon: 040 42804-2245

E-Mail: Pressestelle@Hamburg-Nord.hamburg.de

Internet: www.hamburg.de/hamburg-nord

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NAG

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