Steuererhöhungen als Reaktion auf finanzielle Herausforderungen im Main-Kinzig-Kreis
Die aktuelle Finanzlage der Kommunen im Main-Kinzig-Kreis sorgt für Besorgnis. Im Rahmen der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen wurde festgestellt, dass sich die schwierige finanzielle Situation deutlich durch erhöhte Steuerhebesätze bemerkbar macht. Während in 2023 nur zwei Kommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer B erhöhten, sind es für 2024 bereits zwölf. Dies verdeutlicht den Trend zu steigenden Steuerbelastungen, der in dieser Region beunruhigende Ausmaße annimmt.
Die Hintergründe der Veränderungen
Ein zentraler Aspekt der Analyse ist, dass 21 der 29 Kreiskommunen im Jahr 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt präsentieren können. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, was die Herausforderung, vor der die Kommunen stehen, weiter verschärft. Steigende Löhne, die Zunahme an Flüchtlingen, ein allgemein erhöhtes Preisniveau sowie steigende Zinsen stellen erhebliche Belastungen für die kommunalen Finanzen dar. Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbundes, betont, dass nicht nur die Steuererhöhungen berücksichtigt werden sollten, sondern auch die Ausgabenseite. Es ist wichtig, Prioritäten zu setzen und über Interkommunale Zusammenarbeit Synergien zu schaffen, um wirtschaftlicher zu arbeiten.
Die Grundsteuer B im Fokus
Besonders auffällig sind die Erhöhungen bei der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird. Neuberg hat hierbei mit einem Hebesatz von 850 Prozent die unrühmliche Spitze im Main-Kinzig-Kreis erobert, während Gründau mit 200 Prozent die niedrigste Belastung aufweist. Die Mehrheit der Kommunen hat ihre Hebesätze angehoben, was zu einem durchschnittlichen Anstieg um 54 Punkte auf nun 545 Prozent in den 29 Kreiskommunen führt. Dies liegt regelmäßig über dem Durchschnitt hessischer Städte und Gemeinden von 543 Prozent für das Jahr 2024.
Auswirkungen der Grundsteuerreform ab 2025
Ein entscheidender Punkt des Berichts ist die bevorstehende Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt. Die zukünftige Entwicklung der Hebesätze bleibt angesichts dieser Reform ungewiss. Im Jahr 2024 werden die Kommunen für die Grundsteuer B neue Messbeträge festlegen. Die Zielsetzung hierbei ist eine aufkommensneutrale Umsetzung, jedoch gibt es Bedenken, dass einige Kommunen die vorgeschlagenen kurzfristigen Erhöhungen als Basis für zukünftige Steigerungen verwenden könnten. Bürgerinnen und Bürger sollten die Entwicklungen genau beobachten, um sicherzustellen, dass ihre Gemeinden die Hebesätze verantwortlich handhaben.
Aktuelle Trends in der Gewerbesteuer und Grundsteuer A
Die Entwicklungen beschränken sich nicht nur auf die Grundsteuer B. Auch die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen betrifft, wurde von neun Städten erhöht, wobei Hammersbach mit einem Anstieg von 180 Punkten am stärksten betroffen ist. In Bezug auf die Gewerbesteuer haben mehrere Kommunen die Hebesätze angehoben, während Gelnhausen den entsprechenden Satz gesenkt hat. Averagiert liegt der Kreis bei einer Gewerbesteuerbelastung von 391 Prozent, knapp unter dem hessischen Durchschnitt.
Fazit
Die finanzielle Situation im Main-Kinzig-Kreis ist angespannt, und die Kommunen müssen sich verschiedenen Herausforderungen stellen. Steuererhöhungen sind ein Zeichen für diese schwierige Lage. Der Zusammenschluss von Gemeinden und eine Revitalisierung der Ausgabenpolitik könnten mögliche Ansätze zur Entlastung der Bürger und zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen darstellen. Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, dass die kommunalen Herausforderungen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Belastungen der Bürger stehen.
– NAG