Auswirkungen des neuen Staatsangehörigkeitsrechts auf Hamburg
Seit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni hat sich die Anzahl der Einbürgerungsanträge in Hamburg drastisch erhöht. Die Innenbehörde berichtet, dass in den fünf Wochen nach Inkrafttreten bereits rund 3.000 Anträge gestellt wurden. Dies entspricht dem überdoppelten Wert im Vergleich zum Jahr 2023, so Daniel Schaefer, der Behördensprecher.
Erleichterungen bei der Einbürgerung
Das neue Gesetz, formuliert von der Ampel-Koalition, ermöglicht eine schnellere Einbürgerung. Antragsteller können nun bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsangehörigkeit beantragen, anstelle der bisherigen acht Jahre. Für Personen mit besonderen Integrationsleistungen wie herausragende Leistungen in der Schule oder im Job sowie vorbildlichem ehrenamtlichen Engagement sind sogar Fristen von drei Jahren vorgesehen.
Vielfalt der Herkunftsländer
Die häufigsten Herkunftsländer der Antragsteller sind Syrien, Afghanistan, Iran, die Türkei und der Irak. Diese Vielfalt zeigt, wie wichtig das neue Regelwerk für Menschen aus unterschiedlichen Regionen ist, die ein neues Leben in Deutschland suchen. Die Rückmeldungen zur Umsetzung des neuen Rechts sind gemischt, aber viele sehen es als Chance zur Integration.
Herausforderungen und Lösungen
Die Innenbehörde sieht sich durch die Antragsflut jedoch vor Herausforderungen. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Amt für Migration in Hamburg personell erheblich aufgestockt. Der Haushaltsplan für die kommenden zwei Jahre sieht eine Verdopplung der Stellen in der Einbürgerungsabteilung auf über 80 vor.
Zusätzlich zu den personellen Anpassungen wurde der Prozess der Einbürgerung digitalisiert. Interessierte können über einen neuen Quick-Check unverbindlich überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Dies erleichtert den Zugang und fördert eine gesteigerte Transparenz im Prozess.
Ein neuer Blick auf Mehrstaatigkeit
Eine bedeutende Neuerung ist die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit. Bisher mussten viele Einbürgerungsanträge mit dem Verlust der ehemaligen Staatsbürgerschaft einhergehen. Dies galt nicht für Bürgerinnen und Bürger aus der EU sowie einigen Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz, Afghanistan, Iran und Marokko. Diese Reform stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer offenen Gesellschaft dar und könnte langfristig die Vielfalt innerhalb der deutschen Bevölkerung erhöhen.
– NAG