Die Debatte um die Bezeichnung ‚Blockversager‘ im Justizprüfungsamt Hamm hat eine wichtige Diskussion über den Umgang mit Fehlleistungen im Prüfungsprozess angestoßen. Die interne Bezeichnung für Kandidaten, die im schriftlichen Teil des Ersten Staatsexamens durchgefallen sind, wurde jüngst veröffentlicht, was zu einem massiven Shitstorm führte und tiefgreifende Fragen zu den Werten und dem Umgangston innerhalb der Institution aufwarf.
Missverständnisse im Verwaltungssprech
Ein Sprecher des JPA Hamm erläuterte, dass der Begriff ‚Blockversager‘ eine veraltete Verwaltungsformulierung darstellt, die nicht öffentlich hätte werden sollen. Der Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, dass Institutionen sensibel mit der Sprache umgehen, vor allem wenn dies das Selbstwertgefühl der betroffenen Prüflinge beeinflussen kann. Ein solches Missverständnis kann leicht Widerstand und negative Reaktionen hervorrufen, besonders in einem Umfeld, in dem sich die Studierenden ohnehin in einer sehr belastenden Prüfungssituation befinden.
Öffentliche Reaktion und Entschuldigung
Der öffentliche Aufschrei war nicht lange auf sich warten. Innerhalb weniger Stunden verbreiteten sich Screenshots der Verwendung des Begriffs in sozialen Medien. Das Oberlandesgericht Hamm veröffentlichte daraufhin eine Entschuldigung auf LinkedIn und versicherte, dass solche terminologischen Missstände geprüft und in Zukunft vermieden werden sollen. „Fehler geben immer auch Anlass, zu reflektieren“, so die Pressestelle des OLG.
Verletzender Umgangston
Besonders die Verwendung des Begriffs ‚Blockversager‘ wird von vielen als beleidigend empfunden. Für Prüflinge, die gerade in einer solch stressigen Phase ihrer Ausbildung stehen, können solche Bezeichnungen nicht nur demotivieren, sondern auch das allgemeine Klima an den Prüfungsinstitutionen negativ beeinflussen. Die Bezeichnung ‚Todesliste‘, die viele Studierende für die Prüflingsliste verwenden, ist bereits ein Ausdruck der Angst und des Drucks, unter dem die angehenden Juristen stehen.
Folgen für die Zukunft
Nach dem Vorfall hat das OLG Hamm angekündigt, die interne Nutzung des Begriffs zu überprüfen. Der Fehler hat dazu geführt, dass ein Umdenken im Umgang mit der Sprache innerhalb der Institution stattfinden muss. Die Behörde möchte sicherstellen, dass derartige Formulierungen nicht mehr verwendet werden und eine respektvolle und unterstützende Kommunikationskultur gefördert wird.
Schlussfolgerung und Ausblick
Der Vorfall im JPA Hamm ist ein starkes Beispiel dafür, wie Sprache und der Umgang mit Prüfungsergebnissen erheblichen Einfluss auf die Betroffenen haben können. Es bleibt abzuwarten, wie die Institutionen in Zukunft mit solchen Themen umgehen und ob die Bemühungen, ein respektvolles Umfeld für Prüfungsabsolventen zu schaffen, tatsächlich umgesetzt werden. Letztlich ist es wichtig, dass in Bildungseinrichtungen ein negatives Stigmatisieren von Fehlleistungen vermieden wird, um den Druck von den Studierenden zu nehmen und eine wertschätzende Fehlerkultur zu fördern.
– NAG