Hamm

OLG Hamm: Umstrittener Begriff Blockversager wird gestrichen

Nach der versehentlichen Veröffentlichung einer Liste der durchgefallenen Examenskandidaten unter dem diskriminierenden Titel „Internet Blockversager April 2024“ hat das JPA Hamm am Freitag entschieden, diesen Begriff künftig sowohl extern als auch intern nicht mehr zu verwenden, um der verletzenden Sprache entgegenzuwirken und ein angemessenes Kommunikationsniveau zu fördern.

Pannen bei der Veröffentlichung: JPA Hamm und der umstrittene Begriff „Blockversager“

Die Veröffentlichung einer Liste von Examenskandidaten, die durch die schriftlichen Prüfungen gefallen sind, hat am Mittwoch für große Diskussionen gesorgt. Unter dem Titel „Internet Blockversager April 2024“ wurde die Liste irrtümlich vom Jugendamt (JPA) Hamm online gestellt. Dies führte in den sozialen Medien zu einem Sturm der Entrüstung und einem klaren Aufschrei aus der Studierendenschaft.

Die Reaktion der Behörden

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, das die Verantwortung für das JPA trägt, veröffentlichte am Freitag auf LinkedIn eine Stellungnahme, in der es um Entschuldigung für den vermeintlichen Vorfall bat. In dem Post heißt es, dass der Fehler den falschen Eindruck erweckt habe, die Situation der Betroffenen würde nicht ernst genommen. Man betont, dass eine angemessene Kommunikation mit den Examenskandidaten von größter Bedeutung sei.

Gesellschaftliche Implikationen des Begriffs

Der Begriff „Blockversager“ ist nicht nur rechtlich oder administrativ problematisch, sondern hat auch tiefere soziale und emotionale Implikationen. Viele Studierende sehen die Bezeichnung als herabwürdigend an und kritisieren den Mangel an Sensibilität seitens der Behörden. In der Welt der Prüfungen und Akademiker sind die Herausforderungen groß, und eine Abwertung der Betroffenen ist nicht nur unangebracht, sondern kann auch negative Auswirkungen auf deren Selbstwertgefühl haben.

Fehler als Chance zur Reflexion

Das OLG Hamm räumte ein, dass die Verwendung des Begriffs in der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß ist. Es wurde klargestellt, dass dieser als veraltetes Beamtendeutsch angesehen wird, das längst überholt sein sollte. Die Behörde plant, künftig auch intern von der Verwendung des Begriffs „Blockversager“ abzusehen. Dieser Vorfall hat die Organisation dazu veranlasst, ihre Kommunikation kritisch zu überprüfen und offen für Veränderungen zu sein. Dieses Bekenntnis zur Selbstkritik ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Ein Zeichen für den Wandel

Die gesamte Situation ist ein Hinweis auf die Notwendigkeit, die Sprache im Verwaltungsbereich zu modernisieren und sensibler zu gestalten. Gerade in Zeiten, in denen die Mental Health und das Wohlbefinden Geflüchteter und Studierender stark angesprochen werden, ist ein achtsamer Umgang mit Terminologie wichtiger denn je. Der Vorfall könnte ein Wendepunkt sein, an dem die Behörden beginnen, Umgangsformen zu überdenken, die das Gefühl der Zugehörigkeit und Akzeptanz fördern.

Angesichts der Empörung in den sozialen Medien zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Behörden auf die Stimmen derjenigen hören, die betroffen sind. Ein solcher Fehler lehrt nicht nur die einfache Stadtverwaltung, sondern auch andere Institutionen, dass Sprache Macht hat und einfühlsames Kommunizieren entscheidend ist, um Vertrauen zu schaffen.

NAG

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