Oldenburg

Bauschutt oder nicht? Zweifel am Lärmschutzwall in Harpstedt

Im Harpstedter Wohngebiet „Am Schützenplatz“ stößt der neu errichtete Lärmschutzwall auf Bedenken, da sichtbare Kabel und Bauschutt gesichtet wurden, was das Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft zur genaueren Prüfung veranlasst.

Wie Bauschutt im Lärmschutzwall das Vertrauen der Harpstedter Bürger herausfordert

Harpstedt – Die Anwohner des neuen Wohngebiets „Am Schützenplatz“ sind besorgt über mögliche Mängel im Lärmschutzwall, der für die Schaffung eines ruhigen Umfelds gedacht ist. In letzter Zeit sorgten sichtbare Materialien wie zementhaltige Brocken, Bretter und Kabel für Aufregung unter den Bewohnern. Diese Sorgen wurden durch die Feststellung des stellvertretenden Amtsleiters für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Sergej Fisenko, verstärkt.

Bürgerfragen zum Lärmschutz: Sicherheit geht vor

Offenkundig bringt der Lärmschutzwall einige Unklarheiten mit sich. Bei der letzten Sitzung des Fleckenrats äußerte Ratsherr Hermann Schnakenberg (SPD) Bedenken und stellte die Frage, ob der verwendete Bauschutt rechtmäßig sei. Laut Fisenko ist es grundsätzlich zulässig, kleinere Mengen Bauschutt wie Mauerwerksreste im Wall zu integrieren. Jedoch müsse darauf geachtet werden, dass keine schädlichen Materialien, insbesondere Kunststoff, eingearbeitet werden.

Erste Reaktionen und notwendige Kontrollen

Diese Situation hat auch das Amt für Bodenschutz alarmiert, das eine genauere Überprüfung des Materials angeordnet hat. „Mir gefällt nicht, was da aufgrund herausragender Kabel sichtbar wird“, erklärte Fisenko und kündigte an, sich erneut mit dem Thema zu befassen. Die Aufregung über den Lärmschutzwall steht stellvertretend für die Problematik des Bauschutts in sozialen und ökologischen Bereichen.

Der Bau und seine Richtlinien

Die Verwendung von Material im Lärmschutzwall ist jedoch nicht uneingeschränkt erlaubt. Der Bauamtsleiter Jens Hüfner wies darauf hin, dass die Ausschreibung spezifische Richtlinien zur Materialwahl enthält. Das verbrachte Material darf nur geringfügig belastet sein und muss entsprechend nachgewiesen werden. Ob dies in der Praxis auch so gehandhabt wird, bleibt zu beobachten.

Gesellschaftliche Auswirkungen und Vertrauen

Die Sorgen der Bürger hinsichtlich möglicher Verunreinigungen im Lärmschutzwall sind nicht unbegründet. Sie spiegeln das generelle Bedürfnis der Gemeinschaft wider, in einer sicheren und gesunden Umgebung zu leben. Bedenken zu äußern ist ein erster Schritt, um Missstände in der Umgebung zu identifizieren. Die künftige Überprüfung der Materialien durch die Behörden wird entscheidend dafür sein, ob das Vertrauen der Anwohner in die Bauprojekte der Gemeinde erhalten bleibt.

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