Die Förderung der Jugendarbeit spielt eine entscheidende Rolle für die Entwicklung junger Menschen in Brandenburg. Im Jahr 2024 stehen erneut finanzielle Mittel zur Verfügung, die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe anfragen können. Diese Initiative wurde von Stefan Krüger, dem Jugendamtsleiter des Landkreises Uckermark, bestätigt. Dabei ist der Stichtag für Anträge auf Förderung der Jugendarbeit der 12. August.
Wichtige Rahmenbedingungen für die Förderung
Die Beantragung dieser Mittel ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft. Laut Krüger dürfen nur solche Beratungsträger Anträge stellen, die im Register des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport eingetragen sind und über die erforderliche Zulassung verfügen. Weitere Informationen dazu sind beim Jugendamt erhältlich und können angefordert werden.
Keine Förderung für Fortbildung oder Supervision
Die Gelder sind nicht für alle Bereiche der Jugendarbeit nutzbar. Bestimmte Arten von Angeboten, wie Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen, werden nicht gefördert. Diese Regelung ist Teil der vom Ministerium festgelegten Grundsätze zur Mittelvergabe.
Wie kann man sich informieren und Anträge stellen?
Für Interessierte sind die notwendigen Formblätter zur Antragstellung auf der Webseite des Landkreises verfügbar: www.uckermark.de (Jugendamt Uckermark/Jugendförderung/Jugendarbeit/Anträge). Zusätzlich stehen Mitarbeitende des Jugendamtes in Prenzlau für Rückfragen zur Verfügung. Sie sind unter der Telefonnummer 03984 70-2051 erreichbar.
Bedeutung der Förderung für die Jugendarbeit
Diese Förderprogramme sind von großer Bedeutung für die lokale Jugendarbeit. Sie ermöglichen es verschiedenen Trägern, Jugendliche gezielt zu unterstützen und ihnen wertvolle Beratungsangebote zu bieten. Gerade in Zeiten, in denen viele junge Menschen mit Herausforderungen konfrontiert sind, sind solche Initiativen unverzichtbar. Sie fördern die soziale Integration und helfen, das Wohlbefinden der Jugendlichen zu steigern.