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Wenig Interesse an Windpark-Beteiligungen in Mecklenburg-Vorpommern

Trotz des Bürgerbeteiligungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern, das seit 2016 Anwohnern und Gemeinden eine Beteiligung an Windparks ermöglichen sollte, wurde dieses Angebot im Jahr 2020 kaum genutzt, da lediglich 30 Bürger und wenige Kommunen Anteile erwarben, was auf eine fehlende Akzeptanz und das Versagen der Gesetzesintention hindeutet.

Die Herausforderungen der Bürgerbeteiligung an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern werden zunehmend deutlich. Trotz des im Jahr 2016 eingeführten Bürgerbeteiligungsgesetzes blieb die Nutzung solcher Angebote enttäuschend gering. Dies wirft Fragen zur Akzeptanz von Windkraftprojekten und ihrer wirtschaftlichen Einbindung in die Gemeinden auf.

Gesetzliche Grundlagen und ihre Auswirkungen

Als erstes Bundesland gewährte Mecklenburg-Vorpommern den Bewohnern von Windpark-Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligungen oder adäquate Entschädigungen. Der Hauptgedanke hinter dieser Gesetzgebung war, den Anwohnern eine spürbare Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen zu ermöglichen. Insbesondere sollen Investoren verpflichtet werden, 20 Prozent der Gesellschafteranteile an die Kommunen im Umkreis von fünf Kilometern anzubieten. Alternativ können Ausgleichsabgaben oder gesicherte Spareinlagen bereitgestellt werden.

Reale Zahlen und fehlende Teilhabe

Trotz dieser Vorgaben zeigt die Realität ernüchternde Zahlen. Im Jahr 2020 erwarben lediglich 30 Bürger Anteile an Windkraftanlagen. Die Kommunen ergriffen ebenfalls kaum die Möglichkeit zur Teilhabe; lediglich neun Kommunen beteiligten sich an zwei Projekten. Nach Aussage des AfD-Abgeordneten Martin Schmidt wurden Alternativen zur wirtschaftlichen Teilhabe kaum angeboten, was die Inanspruchnahme des Gesetzes zusätzlich erschwert.
Die jährlichen Ausgleichszahlungen an die betroffenen Gemeinden beliefen sich auf minimalen Beträge zwischen 255,49 Euro und 1269,47 Euro.

Ein Rückblick auf die Entwicklung der Windkraft

Die Entwicklung der Windkraft in Mecklenburg-Vorpommern zeigt insgesamt einen rückläufigen Trend. Im ersten Halbjahr 2024 wurden lediglich sieben neue Windräder gebaut, ein Rückgang im Vergleich zu zwölf im Vorjahr. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der rot-rot geführten Landesregierung, die sich für einen schnelleren Ausbau der Windkraft ausgesprochen hatte. Längere Genehmigungsverfahren und andere bürokratische Hürden behindern diesen Prozess. Aktuell sind im Bundesland insgesamt 1859 Windräder installiert, im Vergleich zu 3238 in Schleswig-Holstein, wo die Akzeptanz für Windenergie offenbar deutlich höher ist.

Gesellschaftliche Auswirkungen und Perspektiven

Der geringe Ertrag aus den Windkraftprojekten sowie die zurückhaltende Beteiligung der Anwohner hat direkte Auswirkungen auf die Gemeinschaft. Bei einer stärkeren Einbindung der lokalen Bevölkerung könnten Akzeptanz und identitätsstiftende Effekte gefördert werden. Der Umstand, dass viele Betreiber in Schleswig-Holstein oft aus der Region stammen, könnte als Modell für Mecklenburg-Vorpommern dienen. Das Ziel einer wirtschaftlichen Verknüpfung zwischen den Windkraftprojekten und den Gemeinden ist nicht nur nachhaltiger, sondern könnte auch das Vertrauen der Anwohner stärken.

Ausblick und notwendige Reformen

Um die Ziele des Bürgerbeteiligungsgesetzes zu erreichen, sind dringend Reformen notwendig. Das Energieministerium in Schwerin hat bereits eingeräumt, dass die erhoffte Wirkung ausgeblieben ist und eine Neufassung des Gesetzes angekündigt. Eine verbesserte Transparenz sowie klarere Berichtspflichten für die Projektträger könnten dazu beitragen, die Teilhabe am Erfolg der Windkraftanlagen zu fördern und das Vertrauen in die Projekte erneut zu stärken.

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