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Erste Erfolge der Arbeitspflicht für Flüchtlinge im Saale-Orla-Kreis

Die Umsetzung der Arbeitspflicht für Flüchtlinge im Thüringer Saale-Orla-Kreis, initiiert von Landrat Christian Herrgott, ermöglicht es seit Februar, dass jeder fünfte Betroffene einen regulären Job findet, was politischen Druck für eine landesweite Einführung erzeugt.

Erfolgreiche Integration durch Arbeitspflicht: Eine positive Entwicklung für Flüchtlinge im Saale-Orla-Kreis

Die Grundlagen der Arbeitspflicht

In Deutschland gibt es seit Jahren die gesetzliche Regelung zur Arbeitspflicht für Flüchtlinge, die jedoch bislang selten konsequent umgesetzt wurde. Im Saale-Orla-Kreis hat Landrat Christian Herrgott (39, CDU) jedoch seit Februar zur Umsetzung des Gesetzes beigetragen. In dieser Region erhalten Flüchtlinge Arbeitsgelegenheiten, die eine vierstündige tägliche Arbeitszeit vorsehen. Der gesetzlich vorgeschriebene Lohn für diese Tätigkeiten liegt bei 80 Cent pro Stunde, was monatlich 64 Euro ergibt, die den Flüchtlingen zusätzlich auf ihre Bezahlkarte überwiesen werden.

Positive Ergebnisse nach einem halben Jahr

Nach einem Zeitraum von sechs Monaten zeigt sich eine positive Bilanz: Von 150 Flüchtlingen, die potenziell für die Arbeitspflicht infrage kommen, wurden 100 Personen zu Arbeiten wie Straßenreinigung, Rasenmähen und Schneeräumen zugewiesen. Ein ermutigendes Ergebnis ist, dass etwa 20 dieser Flüchtlinge inzwischen reguläre Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden haben, unter anderem als Helfer in Industriebetrieben.

Herausforderungen der Umsetzung

Allerdings ist nicht jeder Kandidat bereit, die angebotenen Arbeiten anzunehmen. Herrgott berichtet, dass sieben Personen, die mehrfach angebotene Stellen abgelehnt haben, ihre Sozialleistungen von 640 auf 240 Euro gekürzt bekamen. Diese Situation zeigt die Herausforderungen, mit denen die Umsetzung der Arbeitspflicht konfrontiert ist, insbesondere wenn einige Flüchtlinge die Region verlassen oder untertauchen. Trotzdem nehmen viele Flüchtlinge die angebotenen Gelegenheiten positiv an.

Unterstützung durch lokale Gemeinschaften

Ein bemerkenswerter Aspekt der Arbeitspflicht ist die Zusammenarbeit mit externen gemeinnützigen Einrichtungen. Bereits 50 Organisationen, darunter Vereine und Tafeln, profitieren von der Mitarbeit der Flüchtlinge. Das Landratsamt hat betont, dass die Aufträge für Dienstleistungsunternehmen durch diese Regelung nicht verloren gehen, da es sich – in den meisten Fällen – um Tätigkeiten handelt, die sonst aufgrund des Personalmangels nicht ausgeführt werden könnten.

Landesweite Unterstützung gefordert

Die Erfolge im Saale-Orla-Kreis wecken nun das Interesse anderer Landräte in Deutschland. Mario Voigt (47), Spitzenkandidat der Thüringer CDU, plädiert für eine landesweite Einführung der Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber. Er ist der Meinung, dass es wichtig ist, Asylbewerbern die Möglichkeit zu geben, einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Die CDU beabsichtigt, Landkreise bei der Einführung dieser Regelung zu unterstützen.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Arbeitspflicht im Saale-Orla-Kreis stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Integration von Flüchtlingen dar. Die positiven Ergebnisse zeigen, wie durch gezielte Maßnahmen Arbeitskräfte in die Gemeinschaft eingebunden werden können und gleichzeitig die lokale Wirtschaft unterstützt wird. Durch die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Trägern wird nicht nur die Selbstständigkeit der Flüchtlinge gefördert, sondern auch eine wertvolle Brücke zur Gesellschaft hergestellt.

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