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Rettungsdienst-Reform in BW: Stiftung kritisiert katastrophale Vorgaben

Die Björn Steiger Stiftung aus Winnenden erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg, das ihrer Meinung nach fehlerhafte Vorgaben enthält und die Überlebenschancen von Notfallpatienten gefährdet.

In der aktuellen Diskussion rund um das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg stehen nicht nur medizinische Aspekte, sondern auch die Verantwortung des Staates für die Sicherheit seiner Bürger im Fokus. Die Björn Steiger Stiftung, ansässig in Winnenden, plant umfangreiche rechtliche Schritte gegen die novellierten Vorschriften, die im Juli verabschiedet wurden.

Kritik an veralteten Strukturen und fehlerhaften Vorgaben

Die Stiftung äußert ernsthafte Bedenken hinsichtlich der neuen Regelungen, die vorschreiben, dass Rettungsdienste in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort sein sollen. Diese Vorgabe wird als unrealistisch und unzureichend begründet angesehen, da die vorherige Begrenzung von 10 bis 15 Minuten bereits häufig überschritten wurde. Die Björn Steiger Stiftung sieht in diesem gesetzgeberischen Ansatz eine Gefährdung für die Überlebenschancen von Notfall-Patienten.

Rettungsdienstgesetz und internationale Standards

Der Präsident der Stiftung, Pierre-Enric Steiger, beklagt, dass die Strukturen des baden-württembergischen Rettungsdienstes nach wie vor nicht den internationalen Standards entsprechen. Der Mangel an klaren Zuständigkeiten und effektiven Organisationen in Notfällen verstöre die grundlegenden Rechte der Bürger auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dies ist ein entscheidender Punkt: Die Bürger hätten ein Anrecht auf ein funktionierendes und sicheres Rescue-System, was durch die bestehenden Regelungen in Frage gestellt wird.

Gesetzliche Regelungen und deren Folgen

Die Stiftung argumentiert weiter, dass das neue Gesetz die Gefahr birgt, dass bestimmte Notfälle nicht ausreichend schnell behandelt werden können. Insbesondere wird kritisiert, dass es lediglich festgelegt wurde, dass bei bestimmten akuten Situationen Betroffene innerhalb einer Stunde ins Krankenhaus gelangen müssen – wobei diese Vorgabe nur in 80 Prozent der Fälle erfüllt sein muss. Dies könnte bedeuten, dass bis zu 20 Prozent der Patienten, die einen Herzinfarkt erleiden, als ’nicht rettbar‘ angesehen werden könnten.

Gesellschaftliche und politische Implikationen

Die vorgebrachten Bedenken der Björn Steiger Stiftung werfen wichtige Fragen zur politischen Verantwortlichkeit auf. Wie viel Gewicht sollte ein gesetzliches Regelwerk haben, wenn es potenziell lebensbedrohliche Folgen hat? Die Stiftung stellt fest, dass die Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes nicht nur eine gesundheitspolitische Frage ist, sondern auch tiefere gesellschaftliche Implikationen mit sich bringt. Eine solide, zukunftsorientierte Struktur ist unerlässlich, um sowohl Patienten als auch das medizinische Personal vor den negativen Folgen unzureichender gesetzlicher Vorgaben zu schützen.

Fazit: Notwendigkeit einer Reform

Zusammenfassend ist klar, dass das neue Rettungsdienstgesetz in seiner aktuellen Form nicht nur die Sicherheit der Bürger in Baden-Württemberg gefährdet, sondern auch die Integrität des gesamten Rettungssystems. Die rechtlichen Schritte, die die Björn Steiger Stiftung plant, könnten wegweisend sein für eine dringend notwendige Reform, die sowohl den Herausforderungen der modernen Notfallmedizin gerecht wird als auch die Menschenwürde und das Recht auf Leben vollumfänglich wahrt.

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