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Schwarzfahren in Bremen: Justiz-Entlastung durch neue Regelung

In Bremen wird seit einem Jahr Schwarzfahren nicht mehr mit Gefängnisstrafe geahndet, was die Justiz entlastet und auf eine mögliche Entkriminalisierung des Gesetzes hinweist, wie Staatsrat Björn Tschöpe (SPD) im Interview erklärt.

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Bild: dpa | Daniel Karmann

In Bremen hat sich das Strafmaß für das Fahren ohne Fahrschein seit einem Jahr verändert. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Justiz und die Gesellschaft.

Entlastung von Justiz und Gefängnissen

Die Entscheidung des Bremer Senats, keine Strafanzeigen mehr aufgrund von Schwarzfahren zu stellen, hätte erhebliche Auswirkungen auf die örtliche Justiz. Vor dieser Regelung war ein großer Teil der Strafanzeigen in Bremen auf die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) zurückzuführen. Die Umstellung führte bereits zu einer merklichen Reduzierung der Verfahren, was eine spürbare Entlastung für die Justiz darstellt.

Folgen für die Gesellschaft und die Betroffenen

Während Schwarzfahren in Deutschland weiterhin eine Straftat bleibt, spiegelt sich in Bremen ein Wandel wider, der eine differenzierte Betrachtung der Betroffenen notwendig macht. Es gibt zwei Hauptgruppen, die schwarzfahren: Die erste Gruppe sind Menschen, die absichtlich und sporadisch keinen Fahrschein kaufen wollen. Die zweite Gruppe umfasst Personen, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten kein Geld für ein Ticket haben. Während die Ersterer weiterhin zur Verantwortung gezogen werden, bleibt unklar, ob die Zweiterer, häufig aus prekären Verhältnissen, sich künftig an die Ticketpflicht halten werden.

Der Staatsrat für Justiz, Björn Tschöpe (SPD), defended die Entscheidung und stellt klar, dass es sich bei der Anweisung, keine Strafanzeigen zu stellen, um eine gängige Praxis handle, die in anderen Städten und Bundesländern bereits praktiziert wird. Dennoch wird überprüft, ob diese Entscheidung eventuell die Rechtsstaatlichkeit gefährdet, denn Verkehrsunternehmen, die nicht kommunal betrieben werden, setzen weiterhin strafrechtliche Schritte in Gang.

Die Frage der Entkriminalisierung

Ein weiterer wichtiger Punkt beinhaltet den Diskurs über die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat vorgeschlagen, diese Straftat in eine Ordnungswidrigkeit umzuwandeln, jedoch bleibt Unklarheit darüber, ob dies letztendlich den Gefängnisaufenthalt für einmalige Täter verhindern würde. Tschöpe plädiert dafür, den Vorgang auf die zivilrechtliche Ebene zu verschieben, um die Beschwerden über die störende volle Haftanstalt zu entschärfen.

Zukunft der Bremer Verkehrsbetriebe

Tschöpe stellt eine Vision vor, die sich an moderenen Entitäten in Europa orientiert. In Städten wie London wird der Fahrschein beim Betreten der öffentlichen Verkehrsmittel kontrolliert. Dies könnte in Bremen auch eine Notwendigkeit sein, um langfristig den Druck auf die Justiz zu verringern und die Einnahmen für die BSAG zu sichern.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des Bremer Senats weitreichende Konsequenzen hat, sowohl für die Justiz als auch für die Gesellschaft. Während eine Belastung der Justiz verringert wurde, bleibt die Frage offen, wie sich das Verhalten der Personen, die schwarzfahren, langfristig verändern wird und ob alternative Kontrollmethoden effektiv implementiert werden können.

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Quelle:
buten un binnen.

Dieses Thema im Programm:
Bremen Zwei, Der Tag, 14. August 2024, 15:10 Uhr

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