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Lärmaktionspläne in Hessen: Kritik an fehlenden Maßnahmen für Anwohner

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert scharf die hessischen Lärmaktionspläne vom 15. August 2024, da sie trotz der hohen Lärmbelastung von über 20 Prozent der Bevölkerung keine verbindlichen Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten und lediglich unverbindliche Prüfaufträge auflisten.

Die Diskussion um Lärmminderung in Hessen nimmt an Fahrt auf, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aktuelle Lärmaktionspläne der hessischen Regierungspräsidien scharf kritisiert hat. Die Pläne, die einen wichtigen Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie darstellen, wurden als unzureichend erachtet.

Aktuelle lärmtechnische Herausforderungen

In Hessen sind mehr als 20 Prozent der Bevölkerung von potenziell krank machendem Lärm betroffen. Der Verkehrsexperte der DUH, Robin Kulpa, weist darauf hin, dass die vorgelegten Entwürfe der Lärmaktionspläne keine verbindlichen Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten. Trotz der kompakten Analyse auf mehreren tausend Seiten finden sich lediglich unverbindliche Prüfaufträge und bereits abgelehnte Vorschläge.

Profiling der Lärmbelastung

Der europäische Rechtsrahmen verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Lärmbelastung der Bevölkerung zu messen und alle fünf Jahre Aktionspläne zu entwickeln, um gegen diese Belastung vorzugehen. Die Zielsetzung der Pläne ist es, ruhige Gebiete vor einer Zunahme von Lärm zu schützen. In Hessen übernehmen die drei Regierungspräsidien die Aufgabe der Erstellung dieser Pläne, jedoch sehen Kritiker hier Defizite in der praktischen Umsetzung.

Unzureichende Fortschritte

Ein alarmierender Punkt in der Analyse der DUH ist die Entlastung der Bevölkerung. In den letzten fünf Jahren wurden über 1,34 Millionen Menschen durch Lärmschutzmaßnahmen beeinträchtigt, jedoch gelang es nur, etwa 17.000 Menschen tatsächlich zu entlasten. Kulpa berechnet, dass bei dem derzeitigen Anpassungstempo eine vollständige Entlastung der Lärmbetroffenen in Hessen 394 Jahre in Anspruch nehmen würde, was als unhaltbar kritisiert wird.

Regierung verteidigt Pläne

Die Regierungspräsidien stellen klar, dass in Hessen die Lärmaktionspläne nicht von einzelnen Gemeinden, sondern zentral aufgestellt werden. Die Verantwortung liegt darin, die Prüfaufträge für zuständige Straßenverkehrsbehörden zu definieren sowie Kommunen auf Lärmprobleme hinzuweisen. Diese Sekundärverantwortung führt dazu, dass die Pläne oft als unzureichend angesehen werden, doch die Regierungspräsidien betonen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden.

Der Weg zur Lärmminderung

Ein zentrales Anliegen der DUH ist die Forderung nach konkreten Maßnahmen, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden können. Dazu gehören beispielsweise die Einführung von mehr Tempo-30-Zonen sowie Einschränkungen für den Durchgangsverkehr von Lastwagen. Mit diesen Strategien könnte nicht nur sich verbessert werden, sondern auch der Klimaschutz positiven Einfluss nehmen.

Die Debatte um die Lärmaktionspläne in Hessen offenbart nicht nur die bestehenden Mängel im Lärmschutz, sondern auch die dringende Notwendigkeit für effektive und verbindliche Regelungen. In Anbetracht der von Lärm betroffenen Bevölkerung ist es unerlässlich, dass konkrete Maßnahmen getroffen werden, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger signifikant zu verbessern.

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