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Bundespolizei München: Gefälschter Arbeitsvertrag führt zur Rückweisung

Am 15. August verhinderten Bundespolizisten am Flughafen München die Einreise eines 20-jährigen Usbeken, der mit einem gefälschten Arbeitsvertrag und Visum für eine Ferienbeschäftigung aus Istanbul einreisen wollte, und schickten ihn nach Rücksprache mit seinem vermeintlichen Arbeitgeber zurück.

Grenzschutz: Bundespolizei deckt gefälschten Arbeitsvertrag auf

Flughafen München (ots)

Die Bundespolizei spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der Grenzen in Deutschland. Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Flughafen München stießen die Beamten auf einen 20-jährigen Usbeken, der versuchte, mit einem gefälschten Arbeitsvertrag einzureisen. Dies geschah am 15. August, als der Mann von dem Flug TK1629 aus Istanbul ankam.

Details zur Festnahme

Während der Einreisekontrolle reichte der junge Mann ein Visum ein, das auf eine „Ferienbeschäftigung“ hinwies, sowie einen dazugehörigen Arbeitsvertrag. Doch die Polizisten waren aufgrund vorheriger Kenntnisse über ähnliche Vorfälle skeptisch. Diese Vorsicht führte dazu, dass der Usbeke zur Befragung ins Präsidium gebracht wurde.

Ermittlungen und Konsequenzen

Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass er die notwendigen Prüfungen für die Ferienbeschäftigung nicht abgelegt hatte und der angebliche Arbeitgeber, mit dem er den Vertrag vorlegte, den 20-Jährigen nicht kannte. Dies deutete stark darauf hin, dass der Arbeitsvertrag gefälscht war.

Reaktionen aus der Gemeinschaft

Vorfälle wie dieser werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die Migranten bei der Einreise nach Deutschland erleben können. Es zeigt sich, dass einige versucht sind, durch gefälschte Dokumente zu schummeln, um ihre Chancen auf Arbeit oder ein besseres Leben zu erhöhen. Für die Bundespolizei stellt jede solcher Festnahme eine Bestätigung der wichtigen Arbeit dar, die sie im Sinne der Sicherheit und Ordnung leisten.

Abschiebung nach Istanbul

Der Usbeke wurde nach Abschluss der Verfahren und der Zahlung einer Sicherheitsleistung noch am selben Abend nach Istanbul zurückgeschickt. Zudem erwartet ihn eine Anzeige gemäß dem Aufenthaltsgesetz. Solche Maßnahmen sind entscheidend, um illegaler Einwanderung entgegenzuwirken und um die Integrität des deutschen Einreise- und Aufenthaltsrechts zu gewährleisten.

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