Neue Parkordnung revolutioniert das Parken in Aachen
In den Straßen von Aachen wird ab dem 15. Juli 2024 eine neue Parkordnung eingeführt, die das Parken für Anwohner und Besucher gleichermaßen verbessert. Die Stadt hat in den letzten Wochen hart daran gearbeitet, neue Bewohnerparkzonen einzurichten, um die lästige Parkplatzsuche zu erleichtern und den Verkehr in der Stadt zu regulieren.
Parkausweise einfach online beantragen
Bewohner in den Zonen U, J1 und W haben die Möglichkeit, ihre Parkausweise entweder online über das Serviceportal der Stadt Aachen zu beantragen, wo sie sie sofort ausdrucken können, oder persönlich in den Bürgerservices oder Bezirksämtern der Stadt. Die Ausweise sind ein Jahr gültig und kosten derzeit eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro. Durch die klare Regelung und die einfache Beantragung wird das Parken in den neuen Zonen einfach und unkompliziert.
Neue Parkregeln für Besucher ohne Parkausweis
Besucher, die kein Bewohnerparkausweis für die Zonen U, J1 und W besitzen, können ihr Fahrzeug gegen eine geringe Gebühr in den Zonen abstellen. Von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr gilt eine Parkgebühr von mindestens einem Euro, die eine Parkdauer von bis zu 40 Minuten ermöglicht. In der neuen Parkzone „U“ gibt es auch die Möglichkeit, ein Tagesticket für acht Euro zu erwerben, während in der Zone „W“ die maximale Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt ist. Diese Gebührenregelung sorgt für eine gerechtere Verteilung der Parkplätze und verhindert übermäßiges Parken.
Für weitere Informationen zu den Bewohnerparkzonen und den neuen Parkregeln besuchen Sie www.aachen.de/bewohnerparken oder kontaktieren Sie die Stadtverwaltung unter der Rufnummer 0241 432-1234.
Die Einführung der neuen Parkordnung ist ein wichtiger Schritt, um das Parken in Aachen effizienter und fairer zu gestalten. Die klare Regelung der Parkzonen und die einfache Beantragung der Parkausweise werden dazu beitragen, dass sowohl Anwohner als auch Besucher von den Neuerungen profitieren.
– NAG