Ein besorgniserregender Vorfall in der Region Aachen hat das Bewusstsein für den Schutz von Wildvögeln geschärft. Am 8. Juli entdeckten Spaziergänger auf der Scherbstraße zwischen Kohlscheid und Horbach einen jungen Turmfalke, der stark verstümmelt war. Der Vogel wog nur 110 Gramm, was deutlich unter dem normalen Gewicht von 180 bis 220 Gramm für sein Alter lag. Ohne die wichtigen Handschwingen war er nicht in der Lage zu fliegen oder zu jagen. Dies wirft eine dringende Frage auf: Wie weit reicht die Sensibilität der Menschen für den Schutz unserer heimischen Fauna?
Die Rolle von Tierschutzorganisationen
Die private Wildvogelhilfe Karen Bülles in Heinsberg-Kempen hat den verletzten Turmfalken in Obhut genommen. Karen Bülles, die ehrenamtlich arbeitet, stellte unverzüglich eine Strafanzeige bei der Polizei Aachen und informierte die Tierrechtsorganisation Peta. Diese lobte eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise auf den oder die Täter aus. „Es ist nicht normal, was da draußen abgeht“, äußerte Bülles. Sie schloss einen Unfall aufgrund der gleichmäßigen Verstümmelung der Federn aus.
Der Zustand des Turmfalken
Der Vogel steht vor einer langen Genesungszeit: „Er wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr die Wildvogelhilfe verlassen können, nachdem er sein Federkleid auf natürliche Weise erneuert hat“, erklärte Bülles. Diese Phase des Erneuerns wird als „Durchmausern“ bezeichnet. Tragischerweise ist ein sogenanntes Schiften, das eventuell eine künstliche Ergänzung der Federn bedeuten könnte, aufgrund des Ausmaßes der Verletzungen nicht praktikabel.
Juristische Perspektive und Tierschutzgesetze
In Deutschland schützt das Bundesnaturschutzgesetz wildlebende Tiere. §39 verbietet es, diese Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Leider sind derartige Vorfälle häufig, und die Staatsanwaltschaft Aachen hat mitgeteilt, dass es in diesen Fällen oft an Ermittlungsansätzen mangelt. Der Fall liegt nun vor der Staatsanwaltschaft, jedoch stehen die Chancen, die Täter zu finden, als gering ein.
Unterstützung für die Wildvogelhilfe
Um ähnliche Vorfälle zu vermeiden und die Wildvogelhilfe weiterhin unterstützen zu können, sind Spenden von der Öffentlichkeit dringend erforderlich. Bülles erhält keine staatlichen Zuschüsse, was die Abhängigkeit von den Gemeindemitgliedern unterstreicht. Wer helfen möchte, kann dies über das Spendenkonto des BUND NRW oder per Paypal tun. Damit leisten viele Menschen einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und zur Erhaltung der heimischen Tierwelt.
Die Schicksale verletzter Vögel wie dieses verdeutlichen die Notwendigkeit eines bewussteren Umgangs mit der Natur und einem verstärkten Engagement für den Tierschutz in der Gesellschaft.
– NAG