In einer überraschenden Wende hat der Rat für deutsche Rechtschreibung die Verwendung des sogenannten „Deppenapostrophs“ praktisch legalisiert. Dies betrifft Schreibweisen wie „Oli’s Grillimbiss“ oder „Anja’s Friseursalon“, die bisher in der deutschen Sprache umstritten waren. Der Beschluss, der bereits im Juli gefasst wurde, erlaubt nun den Apostroph zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen, wenn die gesamte Konstruktion als Eigenname interpretiert wird. Diese Entscheidung führt dazu, dass die umstrittene Schreibweise in Firmenschildern und Alltagsanwendungen nun als korrekt angesehen wird.
Sprachexperten kritisieren diesen Schritt und bezeichnen ihn als Kniefall vor der Realität, da die falschen Schreibweisen in den letzten Jahrzehnten immer populärer geworden sind. Viele, die sich als Feinschmecker der deutschen Sprache sehen, müssen sich nun daran gewöhnen, dass das vermeintlich Falsche offiziell anerkannt wird. Skurrile Beispiele wie „Handy’s“ in einem Münchener Media-Markt oder „Mehr für’s Geld“ bei Aldi in der Schweiz zeigen die Absurdität der Thematik auf. Die Nutzung des Deppenapostrophs sorgt für hitzige Debatten unter Sprachliebhabern, da sich die Regeln dahingehend verändern, dass die traditionelle Schreibweise nicht mehr allein gültig ist. Mehr Informationen über diesen sprachlichen Wandel finden sich bei www.schwaebische-post.de.