
Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasst sich am 24. März 2025 nicht öffentlich mit den Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren Angeklagten im Buwog-Verfahren. Die Entscheidung über das mögliche Urteil, welches auch eine Haftstrafe für Grasser umfassen könnte, wird am 25. März 2025 um 10:00 Uhr erwartet. Angesichts der Komplexität der Causa rechnen Beobachter mit einer ausführlichen Urteilsbegründung.
Grasser wurde im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt, nach einem Schuldspruch wegen Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Grasser gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. In dem Verfahren sind auch seine ehemaligen Geschäftspartner Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie der Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics mitangeklagt.
Causa Buwog im Fokus
Die Causa Buwog dreht sich um einen Immobiliendeal, bei dem rund 60.000 Bundeswohnungen für 961 Millionen Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz verkauft wurden. Der unterlegene Bieter CA Immo hatte einen ursprünglichen Angebotspreis von nur 1 Million Euro weniger abgegeben. Aus den Ermittlungen ging hervor, dass Meischberger und Hochegger zusammen Provisionen in Höhe von 9,6 Millionen Euro erhalten haben, was zu den gravierenden Vorwürfen gegen Grasser beiträgt.
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Ein weiterer Aspekt des Verfahrens sind Provisionszahlungen von 200.000 Euro, die im Kontext der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower geleistet wurden. Die Angeklagten müssen laut Ersturteil die erhaltenen Provisionen von insgesamt knapp 17 Millionen Euro an die Republik Österreich zurückzahlen.
Rechtsstaatlichkeit und Korruption in Österreich
Die Buwog-Affäre wirft auch einen Schatten auf die allgemeine Rechtsstaatlichkeit in Österreich. Der Kreutner-Bericht, der im Zuge der gesamtgesellschaftlichen Diskussion über politische Korruption und Justizreformen in Österreich entstand, befasst sich mit gravierenden institutionellen Schwächen im Justizsystem. Der Bericht hebt hervor, dass politische Weisungen im Justizministerium die Unabhängigkeit der Anklagen beeinträchtigen und fordert die Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft sowie eine stärkere Aufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Ein Umstand, der die besorgniserregende Situation zusätzlich verdeutlicht, ist die Aufdeckung von Politdruck in strafrechtlichen Ermittlungen, die zum Tod des ehemaligen hochrangigen Justizbeamten Christian Pilnacek geführt hat. Sein Tod hat eine intensive Debatte über die Transparenz und Unabhängigkeit der Justiz angestoßen. Reformen zur Trennung von Justiz und Politik sind zunehmend dringend, um politischen Einfluss auf Strafverfahren zu minimieren.
Die Urteilsverkündung im Buwog-Prozess könnte somit nicht nur die Zukunft von Karl-Heinz Grasser bestimmen, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf das Vertrauen in die österreichische Justiz haben. Jetzt bleibt abzuwarten, welche Schritte die Justiz und die Politik in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen unternehmen werden.
Wie vienna.at und meinbezirk.at berichten, steht eine Entscheidung an, die den Buwog-Prozess, der nun schon fast 16 Jahre dauert, möglicherweise abschließen könnte. Der Kreutner-Bericht beleuchtet die tieferliegenden Probleme im Kontext der Korruption und der Rechtsstaatlichkeit in Österreich und fordert dringend notwendige Reformen, um den europäischen Standards zu genügen, wie auf verfassungsblog.de dargelegt.
Ort des GeschehensDetails zur MeldungWas ist passiert?KorruptionGenauer Ort bekannt?Vienna, ÖsterreichBeste Referenzvienna.atWeitere Quellenmeinbezirk.at
Source: die-nachrichten.at